Aus dem GERICHTSSAAL: Richterin: „Was ist ein Pedast?“
Zeuge: „Er hat mich eindeutig Spasst genannt!“ / Beleidigung kostete 900 Euro
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Aus dem GERICHTSSAALZeuge: „Er hat mich eindeutig Spasst genannt!“ / Beleidigung kostete 900 Euro Manuel M.* (30) betreibt eine kleine Bar im Herzen Babelsbergs. Zum Ausladen seiner Waren parkt er oft im eingeschränkten Halteverbot – sehr zum Verdruss des Polizeibeamten Axel A.* (36). „Der hat mich auf dem Kieker“, ist sich der Gastronom sicher. „Gäbe es genügend Stellplätze, könnte ich gut darauf verzichten, jedesmal ein Knöllchen an meinem Jeep vorzufinden.“ Am 30. November vorigen Jahres eskalierte die Situation dann. Der Uniformierte begab sich ins Lokal, drohte, den Wagen abschleppen zu lassen, falls Manuel M. ihn nicht baldmöglichst wegfahren würde. Der gestresste Gastronom will dem Ordnungshüter daraufhin geantwortet haben: „Kannst du machen, du Pedast.“ Der Polizist wiederum ist sich sicher, der Barbetreiber habe ihn „Spasst“ geschimpft und erstattete Anzeige wegen Beleidigung. „Was ist ein Pedast?“, fragt Amtsrichterin Waltraud Heep. „Na einer, der so richtig pedantisch ist, ein Krümelkacker eben“, antwortet Manuel M. Die Vorsitzende entgegnet: „Selbst wenn Sie den falschen Begriff erwischt haben sollten, war das ja auch kein Kompliment.“ „Ich kannte den Angeklagten schon von anderen Ordnungswidrigkeiten“, erzählt Axel A. im Zeugenstand. An besagtem Tag habe er Manuel M. exakt eine Stunde Zeit gegeben, seinen Landrover wegzufahren. „Komischerweise zahlte er anstandslos die geforderte Geldbuße. Erst danach hat er mich beschimpft“, so der Beamte. „Der Wagen des Herrn M. stand mehr als verkehrsbehindernd im eingeschränkten Halteverbot“, erinnert sich die Polizistin Antje A.* (25) Während sie unweit entfernt eine routinemäßige Verkehrskontrolle durchführte, habe sie die Auseinandersetzung zwischen ihrem Kollegen und dem Angeklagten mitbekommen. „Er hat ihn eindeutig als Spasst tituliert“, ist sie sich sicher. Manuel M. – u. a. vorbelastet wegen Landfriedensbruchs, unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen, versuchter Steuerhinterziehung, Betruges und Diebstahls – zaubert nun einen angeblichen Entlastungszeugen aus der Tasche. Sein Bekannter Peter P.* (43), der Fischhändler, könne bekunden, dass er die Wahrheit spräche. Die Verhandlung wird bis zum Eintreffen des Mannes unterbrochen. Doch der hat den Wortlaut des Streits nicht gehört. Pech für den Angeklagten. Das Urteil: 900 Euro Geldstrafe. (*Namen geändert.) Hoga
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