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Aus dem GERICHTSSAAL: Richterin: Würgende Vertragsgestaltung

Kosmetikerin schloss trotz knapper Kasse Werbevertrag über 13 114 Euro

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Aus dem GERICHTSSAALKosmetikerin schloss trotz knapper Kasse Werbevertrag über 13 114 Euro Das Nagelstudio von Babette B.* (37) lief zusehends schlechter. Die alleinerziehende Mutter dreier Kinder kam gerade so über die Runden. Ende Juni 2004 statteten ihr zwei Mitarbeiter einer Werbe-GmbH einen Besuch ab, erläuterten der Kosmetikerin die Vorteile einer Plakat-Kampagne auf Einkaufswagen. „Das klang ja auch alles sehr gut. Viele Kaufland-Besucher würden auf mein Geschäft aufmerksam werden. Davon habe ich mir wirklich einen Kundenzuwachs versprochen“, erinnert sich Babette B. Als die Vertreter weg waren, hatte sie einen Vertrag über 13 114 Euro unterschrieben, obwohl sie bereits im Dezember 2003 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. „60 Monate sollte die Aktion laufen. Ein kostenloser Markt- und Plakatwechsel wäre nach einem Jahr möglich gewesen“, so die Potsdamerin, die laut eigener Aussage im guten Glauben handelte, der Reklamefirma monatlich 276 Euro schuldig zu sein. „So viel hätte ich gerade noch aufbringen können. Aber auf einmal sollte ich einen ganzen Jahresbetrag zahlen.“ Die Kosmetikerin fühlte sich übers Ohr gehauen, kündigte den Vertrag am 14. Juli 2004. Das Unternehmen erklärte Babette B. daraufhin, laut Vertragskonditionen müsse sie dennoch 13 000 Euro begleichen. Die Frau, die ihr Geschäft Ende Juli schloss, zahlte nicht und wurde prompt verklagt. Jetzt sitzt sie wegen Betruges auf der Anklagebank. Schuldig fühlt sich die Blondine nicht. Das sieht die Staatsanwältin anders. „Obwohl Sie bei Vertragsabschluss nicht über das nötige Geld verfügten, haben Sie sich auf exorbitant hohe Werbekosten eingelassen.“ Zudem habe sie vor einer Behörde versichert, arm wie eine Kirchenmaus zu sein. „Ich habe die Herren auf meine finanziellen Schwierigkeiten aufmerksam gemacht“, versichert die Angeklagte. „Aber die haben mich eine Stunde lang zugetextet. Danach hätte ich alles unterschrieben.“„Frau B. hat uns beim Vertragsabschluss nicht gesagt, dass sie Geldprobleme hat“, entgegnet Wieland W.* (48) von der Werbefirma im Zeugenstand. Die Richterin spricht von „würgender Vertragsgestaltung“ und einer geringen Schuld der Angeklagten. Babette B. wird verwarnt und erhält eine Geldstrafe von 600 Euro auf Bewährung. Lässt sie sich binnen eines Jahres nichts zuschulden kommen, braucht sie diese nicht zu zahlen. (*Namen geändert.) Hoga

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