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Aus dem GERICHTSSAAL: Richtig trinken lernen

Kurs soll Aggressionen des Angeklagten stoppen

Stand:

Sebastian S.* (20) soll lernen, seinen Alkoholkonsum vernünftig zu steuern. Dafür muss er einen entsprechenden Kurs besuchen, der von der Arbeiterwohlfahrt angeboten wird, beschloss das Jugendschöffengericht gestern. Zuvor verwarnte es den Arbeitslosen wegen Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstandes gegen Polizeibeamte. Außerdem hat er 80 Sozialstunden zu leisten. Erleichtert akzeptierte Sebastian S. das milde Urteil. Es hätte nämlich auch schlimmer kommen können. Zum Zeitpunkt der Taten, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wurden, stand er wegen Brandstiftung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz unter Bewährung. Doch der Bericht seiner Bewährungshelferin lässt nichts zu wünschen übrig. Und auch die Eltern des jungen Mannes achten darauf, dass ihr Sohn „jetzt geradeaus läuft“, wie es sein Verteidiger formulierte.

„Wenn ich zu viel getrunken habe, reagiere ich manchmal komisch“, schätzte Sebastian S. selbstkritisch ein. So wie am 26. Juli vorigen Jahres, als er kurz vor Mitternacht mehrfach gegen die Wohnungstür eines Nachbarn schlug und forderte: „Komm raus, du Stasischwein, dann bringe ich dich um.“ Der Nachbar blieb in seinen schützenden vier Wänden, dafür bekam sein Blumentopf die Wut des Angeklagten zu spüren.

„Mein kleiner Dackel fing an zu bellen. Da rief er: Das Vieh kannst du gleich noch mitbringen. Das erschlage ich auch“, ergänzte Ernst E.* (60) im Zeugenstand. Wieso der Angeklagte einen derartigen Rochus auf ihn hatte, vermochte er sich nicht zu erklären. „Der hat nur Scheiße über uns und die anderen Nachbarn erzählt“, klärte Sebastian S. das Gericht auf. „Da habe ich ein bisschen Radau gemacht. Er sollte rauskommen. Ich wollte mit ihm klären, was er für einen Mist erzählt“, räumte der Angeklagte ein, entschuldigte sich dann bei dem Rentner. Vier Tage nach diesem Vorfall prügelte sich Sebastian S. nach einem Kneipenbesuch mit einem anderen Mann, widersetzte sich den zu Hilfe gerufenen Ordnungshütern, trat einem von ihnen gegen das Knie. „Das geschah wohl eher aus Versehen“, schätzte der Polizeizeuge ein. „Der Angeklagte wollte immer wieder zu seinem Kontrahenten zurück, der in der Nähe stand.“ Die Sebastian S. wenig später entnommene Blutprobe wies 1,53 Promille auf. „Sie sollten den Kopf einschalten, bevor sie reagieren. Sonst sehen wir uns hier bald wieder“, gab die Richterin dem Angeklagten mit auf den Weg (*Namen geändert). Hoga

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