Aus dem GERICHTSSAAL: Rosenkrieg im Vorgarten
Nachbarschaftsstreit mit gerichtlichem Nachspiel / Verfahren wegen „geringer Schuld“ eingestellt
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Aus dem GERICHTSSAALNachbarschaftsstreit mit gerichtlichem Nachspiel / Verfahren wegen „geringer Schuld“ eingestellt In idyllischer Lage in der Templiner Vorstadt tobt seit Jahren ein erbitterter Nachbarschaftsstreit. Tatort ist der gemeinsame Vorgarten eines Zweifamilienhauses. Entgegen der Absprache der Eigentümerversammlung, lediglich Rosen zu pflanzen, siedelt Mieterin Roswitha R.* (56) dort auch allerlei andere Kinder Floras an. Das stinkt Angelika und Alfons A. aus der oberen Etage, die Eigentümer ihrer Wohnung sind. Sie wiesen die eifrige Gärtnerin wiederholt darauf hin, dass hier nur die Königin der Blumen ihren Platz habe, rissen, als alles Reden nichts half, die Pflänzchen der Roswitha R. brutal aus dem Boden. Diese grub sie immer wieder ein. Am 25. August 2003 eskalierte die Situation. Jetzt sitzt Roswitha R. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Während einer erneuten Auseinandersetzung um genehmigte und ungenehmigte Pflanzungen soll sie eine Grabeschaufel in Richtung ihrer Widerparts geschleudert und – so der Staatsanwalt – billigend in Kauf genommen haben, dass Frau oder Herr A. von dem Gartengerät getroffen werden. Roswitha R. bestreitet den Vorwurf. „Ich hockte auf dem Boden, als mir Herr A. absichtlich auf die Hand trat. Das tat furchtbar weh. Da habe ich die Schaufel aus einem Impuls heraus weggeworfen. Ich wollte weder Frau noch Herrn A. treffen,“ beteuert sie. „Roswitha R. kippte mir dann einen Eimer mit Unkraut über den Kopf“, erinnert sich Angelika A.* (51) an den weiteren Fortgang jenes Nachmittags. Als ihr Mann ein Foto der neuesten Schandtat der Nachbarin schießen wollte, habe sie die Gießkanne nach ihm geworfen. „Mit oder ohne Wasser?“, fragt der Staatsanwalt. Die Zeugin kramt in ihrer Handtasche, präsentiert einen Stapel Fotos. „Mit Wasser! Sie können ganz deutlich sehen, wie es herausschwappt.“ „Die Angeklagte kann sich überhaupt nicht beherrschen. Bei der kleinsten Kleinigkeit rastet sie aus. Erst neulich hat sie mich mit dem Wasserschlauch nass gespritzt“, erregt sich Alfons A.* (51) im Zeugenstand. Aus seiner Sicht habe Roswitha R. die Schippe absichtlich in die Richtung geworfen, wo seine Frau und er standen. „Das Ding kam an wie ein Wurfgeschoss.“ Das Gericht hat genug gehört. Es stellt das Verfahren gegen die Angeklagte wegen geringer Schuld ein. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
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