ATLAS: Rote Karte
Wie zu hören ist, habe die Stadtverwaltung nicht das Personal, um gegen wilde Werbe-Aufsteller in der Innenstadt vorzugehen. Da ist zu fragen: Wo hat diese Verwaltung eigentlich das Mandat her, die ihr von den Stadtverordneten erteilten Aufträge nicht auszuführen?
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Wie zu hören ist, habe die Stadtverwaltung nicht das Personal, um gegen wilde Werbe-Aufsteller in der Innenstadt vorzugehen. Da ist zu fragen: Wo hat diese Verwaltung eigentlich das Mandat her, die ihr von den Stadtverordneten erteilten Aufträge nicht auszuführen? 2006 wurde die für die Innenstadt geltende Werbesatzung per Beschluss verabschiedet. Darin steht: „Werbung ist nur an der Stätte der Leistung erlaubt.“ Nicht zulässig sind somit Werbe-Aufsteller in der Brandenburger Straße, die auf Waren und Dienstleistungen in einer Nebenstraße aufmerksam machen. Dies ist keine Schikane, sondern Ergebnis der politischen Willensbildung in der Stadt, an der Innenstadtvereine maßgeblich beteiligt sind. Wieso die Stadt dennoch die Kritik einer unverbesserlichen Minderheit von Innenstadthändlern fürchtet, sollten die Vorschriften von ihr durchgesetzt werden, bleibt ihr Geheimnis. Ein Schiedsrichter ahndet Fouls nach vorab festgelegten Regeln, meckern zwecklos. Er führt aus, setzt durch. Dass die Stadt sich einer solchen einfachen Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht im Stande sieht, bestätigt einmal mehr, was ihr der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis einst ins Stammbuch schrieb: „Die gleichmäßige Anwendung des Rechts ist organisatorisch nicht sichergestellt.“
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