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Landeshauptstadt: Rucksack am Schlaatz gestohlen – Soldat erhielt drei Monate Haft

Angeklagter: „Das Ding stand vor der Tür und war mega-dreckig!“

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Angeklagter: „Das Ding stand vor der Tür und war mega-dreckig!“ AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein So lässig sich Marco N.* (22) vor Gericht auch gibt – das Urteil schockiert den Bundeswehrsoldaten sichtlich: Drei Monate Haft, weil er am 21. Mai 2003 aus einer Wohnung Am Schlaatz einen Rucksack samt Personalausweis, EC-Karte und Führerschein der Besitzerin entwendet haben soll. „Das Ding stand mit einem Haufen Renovierungszeug im Hausflur und war mega-dreckig“, behauptet der bereits wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, versuchter Nötigung, Raubes sowie Handels mit Betäubungsmitteln Vorbestrafte, zudem unter Bewährung Stehende. Weil er gerade einen Rucksack brauchte, habe er den vermeintlich herrenlosen Gegenstand an sich genommen und in seinen eigenen vier Wänden erst einmal unter der Schmutzwäsche verstaut. „Wenn ich mir aus dem Sperrmüll etwas heraussuche, ist das doch auch nicht strafbar“, gibt Marco N. seine Sicht auf die Dinge zum Besten. „Der Rucksack soll sich in einer Wohnung befunden haben“, bremst Amtsrichterin Waltraud Heep den Redefluss des Potsdamers. „Ein Kollege und ich hatten den Auftrag, zwei leer stehende Wohnungen am Schlaatz für die Wiedervermietung zu renovieren“, erzählt Rucksackbesitzerin Yvonne F. (22). Als sie mit dem ersten Teil der Arbeit fertig gewesen seien, hätten sie ihre Malerutensilien in die nächste Behausung getragen. „Die Tür der ersten Wohnung war nur angelehnt, aber mein Rucksack lag in einem Zimmer, das von außen nicht einsehbar war“, so Yvonne. Farbtöpfe oder Tapetenreste hätten sich nicht im Hausflur befunden“, antwortet sie auf eine entsprechende Frage der Vorsitzenden. Jan M. (25) malerte gemeinsam mit der jungen Frau an jenem Frühlingstag vorigen Jahres, als er zwei junge Männer im Hausflur bemerkte. „Wir brachten unsere Sachen in die Nachbarwohnung. Als wir den Rest holen wollten, war Yvonnes Rucksack verschwunden“, so der Zeuge. Er habe vermutet, die beiden könnten etwas mit dem Diebstahl zu tun haben und die Polizei gerufen. Die Beamten seien fast zeitgleich mit dem verdächtigen Duo, das in dem betreffenden Haus wohnt, eingetroffen, hätten dessen Wohnungen durchsucht. „Ich habe den Rucksack in der Wohnung des Angeklagten gefunden“, berichtet der Polizeibeamte Helmut H. (42). Zuvor habe Marco N. allerdings bestritten, im Besitz des Diebesgutes zu sein. Christian M. (21), Nachbar und Kumpel des Angeklagten, bestätigt im Zeugenstand die Version des Angeklagten. Er wird vom Staatsanwalt mehrfach aufgefordert, sich an die Wahrheitspflicht zu halten. Da er bei seiner Story bleibt, droht ihm nun ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage. Der Angeklagte soll nach dem Willen der Ermittlungsbehörde für vier Monate hinter Gitter. „Dann bringe ich mich um“, stöhnt Marco N., fängt sich allerdings bald wieder und kündigt nach dem Urteilsspruch an: „Dagegen gehe ich auf alle Fälle in Berufung.“ (*Name geändert.)

Gabriele Hohenstein

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