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Aus dem GERICHTSSAAL: Rund 24 000 Mark Mieterkautionen unterschlagen

Wohnungsverwalterin vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt

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Aus dem GERICHTSSAALWohnungsverwalterin vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt Von Gabriele Hohenstein Als Petra B.(38, Name geändert) im Jahr 1997 die Chance erhielt, über ihre Firma auf Leasingbasis günstig ein neues Auto zu bekommen, griff sie zu. Kurze Zeit später schloss der Betrieb. Die zweifache Mutter wurde beschäftigungslos, erhielt durch missliche Umstände sechs Monate lang kein Arbeitslosengeld. Ihr Lebensgefährte erkrankte schwer. Die ehemalige Firma wollte die Restsumme von 20 000 Mark für den VW Polo sehen. Nach mehreren vergeblichen Versuchen, bei einer Bank einen Kredit aufzunehmen, wandte sich die Frau an einen Geldverleiher. Problemlos erhielt sie 30 000 DM, beglich ihre Verbindlichkeiten, zahlte vereinbarungsgemäß monatlich 200 Mark an den Kreditvermittler zurück. „Anfang 2000 erhielt ich plötzlich ein Schreiben, der restliche Betrag von 24 000 Mark sei sofort fällig sei“, berichtete Petra B. gestern vor dem Amtsgericht. „Falls ich nicht zahlen könne, wollte man mir das Jugendamt auf den Hals schicken, weil ich nicht in der Lage sein soll, meine Kinder ordentlich zu versorgen.“ Tatsächlich seien Mitarbeiter jener Behörde aufgetaucht, die nichts zu beanstanden fanden. Dennoch sei sie „total eingeschüchtert gewesen“, habe panische Angst gehabt, ihre Kinder zu verlieren. Da kam die inzwischen bei einer Wohnungsverwaltung Angestellte auf eine verhängnisvolle Idee. Sie griff in den Tresor ihres Arbeitgebers, in dem – wie sie wusste – rund 54 000 DM an Mieterkautionen lagen und entnahm 23 834 Mark. „Das war natürlich falsch. Aber ich sah im Moment keine andere Möglichkeit“, beteuerte die wegen Unterschlagung Angeklagte. Irgend jemand müsse dann den Rest entwendet haben. „Der Tresorschlüssel lag bei der Sekretärin sichtbar herum. Jeder hätte ihn nehmen können, sogar das Reinigungspersonal.“ Allerdings habe man sie bald verdächtigt und gezwungen, ein Schuldanerkenntnis über die gesamte verschwundene Summe zu unterschreiben, erzählte die Frau. Inzwischen habe sie den von ihr angerichteten Schaden beglichen. „Meine Eltern haben dafür einen Kredit aufgenommen. An sie zahle ich monatlich 300 Euro zurück.“ Die Richterin vermochte die Geschichte nicht recht nachzuvollziehen. „Ihre Schulden sind hausgemacht“, konstatierte sie. „Sie hätten den Polo verkaufen und sich einen gebrauchten Kleinwagen zulegen können. Aber der Wohlstand sollte erhalten bleiben.“ Der Staatsanwalt setzte noch eins drauf. „Warum haben Sie sich nicht an die Polizei oder an einen Rechtsanwalt gewandt? Es ist überhaupt nicht zulässig, einen Kreditvertrag zu kündigen, wenn regelmäßig zurückgezahlt wird.“ Petra B. wurde zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. „Sie haben den für Sie leichtesten Weg gewählt. Aber der war kriminell“, betonte die Vorsitzende.

Gabriele Hohenstein

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