Landeshauptstadt: S. klagt sich zurück
Geschasster Fachbereichsleiter gewann in zweiter Instanz. Chefdenkmalpfleger Graumann gibt Job auf
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In der Bauverwaltung dreht sich das Personalkarussell: Ressortchef Matthias Klipp (Bündnisgrüne) muss sich einen neuen Fachbereichsleiter suchen und bekommt einen anderen zurück, den er gar nicht mehr haben wollte.
Oliver Graumann, Fachbereichsleiter für Stadterneuerung und Denkmalpflege, hat seinen Job an den Nagel gehängt und die Stadt bereits in Richtung Dresden verlassen. Dort war er schon vor seiner Anstellung in Potsdam tätig. Graumann wurde am vergangenen Freitag offiziell verabschiedet. „Persönliche Gründe“ hätten zu der Entscheidung geführt, sagte Klipp am Dienstag den PNN. Graumanns Familie lebe in der sächsischen Hauptstadt, seit zweieinhalb Jahren sei er gependelt. Klipp bedauerte den Rückzug Graumanns. Bis ein neuer Chef für den Fachbereich gefunden ist, soll ihn Dieter Lehmann, Bereichsleiter Stadterneuerung, kommissarisch leiten.
Unterdessen wird ein alter Bekannter in die Bauverwaltung zurückkehren: Frank S., bis Ende 2010 Fachbereichsleiter für Grün- und Verkehrsflächen, hat sich in zweiter Instanz auf seinen Posten zurückgeklagt. Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gewann S. in der vergangenen Woche einen Prozess, den er gegen die Stadtverwaltung geführt hatte. Dabei ging es um die unbefristete Verlängerung seines auf vier Jahre befristeten Arbeitsvertrages, der zum 31. Dezember 2010 ausgelaufen war. Das Gericht erklärte eine Klausel für unzulässig, wonach die Stadt leitende Angestellte ohne Begründung nur mit auf vier Jahre befristeten Arbeitsverträgen ausstattet. Die Klausel greife dann nicht, wenn diese Führungskräfte – wie im Fall S. – höher bezahlt werden, als es die Tarifverträge im öffentlichen Dienst vorsehen, sagte S. Anwalt Michael Tscherch den PNN.
Tscherch hat die Stadtverwaltung bereits schriftlich aufgefordert, S. wieder einzustellen. Ihm stehen dann so lange seine vollen Bezüge zu, bis das Bundesarbeitsgericht in letzter Instanz über eine mögliche Revision der Stadt entschieden hat. Laut Tscherch dauere dies mindestens ein Jahr. Allerdings warnte der Arbeitsrechtler das Rathaus vor einem solchen Schritt. Weise das Bundesarbeitsgericht die Revision ab, wäre höchstrichterlich ein Präzedenzfall geschaffen, der Auswirkungen auf andere Arbeitsverträge mit ähnlichen Vertragsbedingungen hätte – nicht nur in der Potsdamer Stadtverwaltung. Denn Befristungsklauseln seien bundesweit nicht unüblich, so Tscherch. Im Rathaus wollte man sich gestern auf Nachfrage nicht äußern. Bevor über eine Revision entschieden werde, soll die Begründung des Gerichts abgewartet werden, die in vier bis sechs Wochen vorliegen soll.
Unabhängig davon scheint eine Weiterbeschäftigung S. auf seinem alten Posten unwahrscheinlich. „Dann gibt es hier einen Aufstand“, sagte ein Mitarbeiter des 200 Angestellte umfassenden Fachbereichs den PNN. Die Nachricht von dem Gerichtsurteil habe im ganzen Fachbereich „einen Schock ausgelöst“, hieß es. Das Vertrauensverhältnis zwischen S. und seinen Mitarbeitern sei „vollkommen zerrüttet“.
S. hat sich nicht zum ersten Mal vor Gericht gegen die Stadt behauptet. Eine von Klipp gegen ihn verhängte Abmahnung wurde juristisch ebenso kassiert wie seine Versetzung zur Stadtbeleuchtung, einer Stadtwerke-Tochter. Zuletzt hatte man sich im Rathaus in dem Glauben gewiegt, S. bei Auslaufen seines Vertrags automatisch los zu sein. Klipp sagte gestern, wenn es nach ihm gehe, „kehrt er überhaupt nicht zurück“. Indes müsse die Entscheidung des Gerichtes respektiert werden. Wo S. beschäftigt wird, soll intern geklärt werden. Im Gespräch soll ein Job bei der Stadtbeleuchtung sein.
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