DER GRUNDSTÜCKS-POKER AM GRIEBNITZSEE: Sabotage oder Ökonomisierung ohne Grenzen?
WIE IST AKTUELL DIE LAGE AM POTSDAMER GRIEBNITZSEE?Der knapp drei Kilometer lange Uferweg, der weitgehend über Privatgrundstücke verläuft, ist seit mehr als einem Jahr von einigen Anrainern gesperrt.
Stand:
WIE IST AKTUELL DIE LAGE AM POTSDAMER GRIEBNITZSEE?
Der knapp drei Kilometer lange Uferweg, der weitgehend über Privatgrundstücke verläuft, ist seit mehr als einem Jahr von einigen Anrainern gesperrt. Nach Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) gibt es kein Betretungsrecht für die Öffentlichkeit, das OVG kassierte vor einem Jahr auch den Bebauungsplan der Stadt für das Ufer. Der öffentliche Uferweg könne durchgesetzt werden – notfalls mit Enteignungen – doch müsse dies rechtlich korrekt geschehen, so das Gericht. Potsdam habe das Privateigentum bei seinen Planungen zu gering gewichtet. Jetzt erarbeitet die Stadt einen neuen B-Plan; für den Weg will die Stadt die Uferflächen des Bundes kaufen. Die Linke hat 14 400 Unterschriften für ein Bürgerbegehren für ein freies Ufer gesammelt.
POKER UM DIE GRUNDSTÜCKE: WARUM WILL DAS BUNDESFINANZMINISTERIUM DIE AUSSCHREIBUNG?
Verwaltungswissenschaftler Prof. Joachim Wieland, dessen Gutachten im Auftrag der Stadt die Ausschreibung als „rechtswidrig“ bezeichnet, glaubt nicht, dass das Ministerium Partikularinteressen – jene der Anrainer – vertritt. Er vermutet eine zu starke Ausrichtung des Bundes und der Bima auf eine Ökonomisierung. Dabei dürften jedoch keine Grenzen überschritten werden: „Wo unterscheidet sich der Bund von einem Immobilienmogul: Wenn es um Steuergelder und öffentliches Interesse geht.“ Nachdem jetzt sein Gutachten vorliege, werde das Bundesfinanzministerium die Ausschreibung stoppen müssen, zeigte sich Wieland überzeugt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Andrea Wicklein sagte gestern, das Handeln des Bundes komme einer „Sabotage“ gleich.
WENN DIE AUSSCHREIBUNG KOMMT - WIE LÄUFT SIE AB?
Geplant ist folgendes Verfahren: Die Bima schreibt die Grundstücke aus, der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Da es sich nach Einstufung des Bundesfinanzministeriums um „Grundstücke mit besonderer Bedeutung“ handelt, müssen Bundestag und Bundesrat dem Verkauf zustimmen. Bisher heißt es, der Haushaltsausschuss des Bundestages werde über den Verkauf abstimmen. Vorgelegt werden sollen nicht die Gebote, sondern ein unterzeichneter Kaufvertrag. Das kritisierten die Potsdamer Bundestagsabgeordneten von SPD und Grünen als „Farce“. Laut Verwaltungswissenschaftler Wieland müssen die Abgeordneten sich das Procedere nicht gefallen lassen: „Sie können es ablehnen, wenn das politisch gewollt ist.“ Wann die Ausschreibung und Bundestagsentscheid stattfinden könnten, ist völlig offen. SCH
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: