Landeshauptstadt: Sago-Gelände: Kosten bis zu 673 000 Euro
Stadtverwaltung: Areal für Tierheim geeignet
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Ein Investor, der auf dem sogenannten Sago-Gelände an der Michendorfer Chaussee ein Tierheim errichten will, muss bis zu 673 600 Euro Kosten allein für Kauf und Erschließung des Areals einplanen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Stadtverwaltung zu dem Standort, die jetzt alle Fraktionen im Stadtparlament erhalten haben. Zugleich stellte Sozialbeigeordnete Elona Müller-Preinesberger (parteilos) am Dienstag klar: „Grundsätzlich ist die Nutzung des Geländes als Tierbetreuungsstation möglich.“ Noch vor einem Jahr hatte sie auf eine Anfrage der SPD geantwortet, das Grundstück sei bis heute nicht eigenständig bebaubar, da es als Vorhaltefläche für große Gewerbeansiedlungen vorgesehen sei.
Doch ein Tierheim-Investor – als interessiert gilt der Potsdamer Tierschutzverein – muss entweder die 673 600 Euro oder einen langen Atem mitbringen. Denn eine wesentlich billigere Variante für 372 600 Euro wird in dem Papier auch vorgestellt: Allerdings sei dabei mit einer Verfahrensfrist von zweieinhalb bis zu vier Jahren zu rechnen. Die Haupthürde für beide Varianten liegt in der nur provisorisch vorhandenen Zufahrt zum Gelände: Bei einer Erschließung über die Bundesstraße 2 würden Kosten von rund 300 000 Euro fällig, so die Stadt. Bei einer Zufahrt über die Peter-Huchel-Chaussee in Wilhelmshorst müsse durch die Gemeinde Michendorf ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden – das könnte bis zu vier Jahre dauern. Der eigentliche Wert des Grundstücks werde von der Kommunalen Bewertungsstelle auf circa 220 000 Euro geschätzt, so die Stadt. Dazu warnt die Stadtverwaltung, sollte in Nachbarschaft des möglichen Tierheims doch noch Großgewerbe ansiedeln, könnte der Lärm der daneben untergebrachten Hunde für Probleme sorgen.
Heute beschäftigt das Thema Tierheim auch die Stadtverordneten: Die Linke bringt einen Antrag ein, das Sago-Gelände als künftigen Standort für „eine Tierbetreuungseinrichtung“ vorzubereiten. Dazu seien die Voraussetzungen für eine zweckgebundene Ausschreibung zu schaffen und bis zum Juni vorzulegen. HK
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