Landeshauptstadt: Sanierung: Stadt will bei Härten helfen
Neues Sozialplanverfahren in Sanierungsgebieten
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Neues Sozialplanverfahren in Sanierungsgebieten Wenn Häuser in Sanierungsgebieten modernisiert werden, will die Stadt auch künftig darauf achten, dass soziale Härten für betroffene Mieter vermieden werden. Ein neues Sozialplanverfahren, das Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz gestern vorstellte, legt die Modalitäten hierfür fest. Durch Mietobergrenzen nach der Sanierung sollten die Mieter laut dem bisher gültigen Sozialplanverfahren geschützt werden. „Die Mietobergrenzen erwiesen sich nicht als probates Mittel des Mieterschutzes“, sagt die Beigeordnete, „gleichwohl wollen wir Härten vermeiden.“ Bereits bei der Erteilung der Sanierungsgenehmigung prüft der zuständige Fachbereich die sozialen Folgen und wirkt darauf hin, „dass nachteilige Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten wohnenden Menschen entweder durch den Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen zwischen Eigentümer und Mieter, in Einzelfällen durch öffentlich-rechtliche Verträge oder durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung vermieden werden. Für folgende Gebiete ist das Verfahren gültig: Holländisches Viertel, zweite barocke Stadterweiterung, Babelsberg Nord und Süd sowie Potsdamer Mitte. Nach den Vorstellungen der Beigeordneten soll es Einzelfallprüfungen geben. Für Haushalte, bei denen sich soziale Härten abzeichnen, werde ein individueller Sozialplan aufgestellt. Wörtlich heißt es in der Richtlinie, welche die Stadtverordnetenversammlung noch beschließen muss: „Ergibt sich aus dem Sozialplan für den von der Modernisierung betroffenen Mieter oder auf Grund von beim Sanierungsträger vorhandenen Kenntnissen, dass für einzelne Härtefälle die sozialverträgliche Miethöhe überschritten wird, so wird gemeinsam mit dem Eigentümer ein Verfahren zur Milderung der Härten festgelegt.“ Genaue Grenzen sind dabei nicht definiert. Auch sollen der Stadt keine Kosten entstehen. Mögliche Mietausfälle hat der Vermieter zu tragen. Günter Schenke
Günter Schenke
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