Landeshauptstadt: Sankt Nikolai verliert Streit vor Gericht Gemeinde wollte Familie aus der Wohnung klagen
Potsdam-West - Die Nikolaikirchen-Gemeinde kann ihrem Pfarrer Matthias Mieke noch immer keine Pfarrwohnung zur Verfügung stellen. Seit über einem Jahr versucht sie vergeblich, eine Familie mit einem Kind aus einer gemeindeeigenen Wohnung in der Nansenstraße in Potsdam-West zu klagen.
Stand:
Potsdam-West - Die Nikolaikirchen-Gemeinde kann ihrem Pfarrer Matthias Mieke noch immer keine Pfarrwohnung zur Verfügung stellen. Seit über einem Jahr versucht sie vergeblich, eine Familie mit einem Kind aus einer gemeindeeigenen Wohnung in der Nansenstraße in Potsdam-West zu klagen. Die Familie des betroffenen Volker Gustedt wehrte sich juristisch gegen die Räumungsklage. Mittlerweile hat die Nikolaigemeinde sowohl in der ersten Instanz vor dem Potsdamer Amtsgericht als auch in der Berufung vor dem Potsdamer Landgericht verloren.
Beide Gerichte wiesen die gegen die Familie angestrengte Räumungsklage als „unbegründet“ zurück. Dazu Gemeinde-Geschäftsführer Joachim Uhlig gegenüber den PNN: „Ich muss das Urteil anerkennen, eine Revision ist nicht zugelassen.“ Die Kündigung sei rechtzeitig erfolgt, dass die betroffene Familie dennoch nicht rechtzeitig ausgezogen sei, habe für ihn damals „einen Rechtsbruch“ dargestellt. Der Grund für das rigorose Vorgehen der Kirche: „Wir sind verpflichtet, dem Pfarrer eine Wohnung zur Verfügung zu stellen.“ Das sieht das Landgericht anders: Ein „rechtserhebliches Eigeninteresse der Klägerin“ – der Gemeinde – habe bei Ausspruch der Kündigung im November 2008 „nicht vorgelegen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Gemeinde sei keine natürliche Person und könne sich daher schon begrifflich nicht auf die Paragrafen stützen, die eine Kündigung wegen Eigenbedarfs regeln. Insbesondere widerspricht das Gericht eine Kündigung auf „Vorrat“, da Pfarrer Mieke erst im Juni 2009 gewählt wurde. Im Weiteren stellt das Gericht fest, dass Pfarrer Mieke dann auch in die im selben Haus befindliche Wohnung des scheidenen Pfarrers Hering hätte ziehen können. Dies wäre „eine naheliegende Problemlösung mit den eigenen Ressourcen“ gewesen. Jedoch war inzwischen bereits die Familie von Gemeindekirchenratsmitglied Anja Kriebel in die Wohnung gezogen, die zuvor Pfarrer Hering bewohnte.
Das letztinstanzliche Urteil hindert Volker Gustedt zufolge „die Gemeinde nicht daran, mit einer weiteren Kündigung und rigorosen Nutzungseinschränkungen uns das Leben hier schwer zu machen und uns letztendlich rauszuekeln“. Dazu Gemeindegeschäftsführer Uhlig: „Wir bleiben im Rechtsrahmen. Wir unternehmen nichts anderes.“ Guido Berg
- showPaywall:
 - false
 - isSubscriber:
 - false
 - isPaid: