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Landeshauptstadt: Satzung zwingend erforderlich

Straßenausbaubeiträge: Land rügt Stadtparlament

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Die Kommunalaufsicht Brandenburg hat der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung rechtswidriges Handeln vorgeworfen. Der Grund: Das Stadtparlament hatte sich zwei Mal geweigert, von der Verwaltung vorgelegte Straßenausbaubeitragssatzungen zu beschließen. Das Innenministerium, zu dem die Kommunalaufsicht gehört, teilte dazu gestern mit: „Die Ablehnung der Vorlage zum Beschluss einer Beitragssatzung, auf deren Grundlage es allein nur möglich ist, Straßenbaubeiträge für bereits beschlossene Straßenbaumaßnahmen zu erheben, stellt im Ergebnis ein pflichtwidriges Unterlassen der Stadtverordnetenversammlung dar.“ Das Vorgehen der Stadtverordneten war vom Oberbürgermeister bei der Kommunalaufsicht beklagt worden, „weil nach Auffassung von Jann Jakobs eine Pflicht bestand, eine solche Satzung zu erlassen“, teilte die Stadtverwaltung gestern mit. Die Stadtverordnetenversammlung werde nun durch den Bescheid verpflichtet, „unverzüglich die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die bereits durchgeführten baulichen Maßnahmen durch eine entsprechende Satzungsregelung sicherzustellen“, so die Verwaltung. Sollte das Stadtparlament diesen Bescheid nicht beachten, habe die Kommunalaufsicht „bereits die Mittel der Anordnung bzw. Ersatzvornahme als Aufsichtsmaßnahme“ angedroht. Der Oberbürgermeister plane, die bislang abgelehnte Satzung in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Januar erneut abstimmen zu lassen.

Die Stadtverordneten begründen ihre Weigerung mit Versäumnissen der Bauverwaltung bei der Sanierung von Straßen in Potsdam. So wurden Anwohner betroffener Straßen vor einer Sanierung nicht angehört. Die Verwaltung hat dies bereits als Fehler eingeräumt. Bei einem Straßenausbau müssen sich die Anwohner gemäß einer Satzung zu einem bestimmten Prozentsatz an den Ausbaukosten beteiligen. Vor Inkrafttreten einer neuen Ausbaubeitragssatzung bestanden die Stadtverordneten nun auf ein Verfahren, wie die nicht angehörten Einwohner beispielsweise der Florastraße für das Fehlverhalten der Verwaltung durch niedrige Ausbaubeiträge entschädigt werden können. Diesbezügliche Vorschläge der Verwaltung wurden bislang als nicht angemessen genug zurück gewiesen. gb

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