Landeshauptstadt: Säumig
Die Stadt Potsdam geht erfolgreicher gegen Väter vor, die den Unterhalt für ihre Kinder verweigern
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Die Stadt Potsdam geht effektiver gegen jene Väter und Mütter vor, die kein Geld für ihre nicht bei ihnen lebenden Kinder zahlten. Das geht aus Zahlen hervor, die die Stadtverwaltung auf PNN-Anfrage mitteilte. Demnach wurden in den vergangenen Jahren in Potsdam jeweils etwas mehr als zwei Millionen Euro Unterhaltsvorschuss gezahlt. Das von Bund und Land vorgestreckte Geld muss die Stadt wieder eintreiben – und hat dabei immer mehr Erfolg. Lag die sogenannte Rückzahlungsquote 2014 noch bei zehn Prozent, hat die Stadt die Quote im vergangenen Jahr auf 21 Prozent erhöhen können, wie ein Stadtsprecher sagte.
Damit liegt Potsdam im Landesschnitt von ebenso rund 21 Prozent, wie aus einer aktuellen Aufstellung des Landesjugendministeriums auf Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht. Spitzenreiter war im Jahr 2015 der Landkreis Potsdam-Mittelmark mit einer Rückzahlungsquote von 36 Prozent.
Stadtsprecher Jan Brunzlow sagte, in Potsdam seien derzeit sieben Mitarbeiter in diesem Bereich im Einsatz, zwei mehr als 2014. Allerdings sei die Rückzahlungsquote nur bedingt vom personellen Einsatz abhängig – vielmehr hänge die Quote vor allem von der Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Elternteils ab. „Und davon, ob seitens der Mutter überhaupt ein Vater angegeben wird.“ Von aktuell 1000 laufenden Fällen sei 67-mal die Vaterschaft ungeklärt – dann könne kein Unterhalt zurückgefordert werden.
Für Verzögerungen sorgten unter anderem bei Insolvenzen, Streit zwischen Elternteilen oder allgemeine Zahlungsunwilligkeit – das ziehe langwierige gerichtliche Schritte wie Mahn- oder Zwangsvollstreckungsverfahren nach sich. „Dabei wird zunächst immer das Gespräch mit dem Schuldner gesucht“, sagte Brunzlow. Sollte das nichts bringen, sind diverse Maßnahmen möglich, selbst die Pfändung von Gehaltszahlungen. Besonders schwierig sei es, Unterhaltspflichtige im Ausland zur Zahlung zu bewegen.
Vorgegangen wird vor allem gegen Männer: Der weibliche Anteil der Unterhaltspflichtigen liegt bei rund sieben Prozent. Die Unterhaltsvorschussleistung wird nur auf schriftlichen Antrag bei den zuständigen Jugendämtern gewährt. HK
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