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Landeshauptstadt: Schadensbegrenzung mit Folgen

Gericht: Charakterlich ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen

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Gericht: Charakterlich ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Andreas B. (45, Name geändert) wird von zwei Wachtmeistern in den Gerichtssaal geleitet. Der gelernte Fischer sitzt zur Zeit im Brandenburger Gefängnis. Ein Schwerverbrecher ist er allerdings nicht. Der Familienvater muss eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, da er eine im Vorjahr gegen ihn verhängte finanzielle Sanktion wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht bezahlte. Wegen des gleichen Delikts muss Andreas B. nun erneut auf der Anklagebank Platz nehmen. Darüber hinaus legt ihm der Staatsanwalt Alkohol am Steuer sowie Unfallflucht zur Last. Der Arbeitslose soll am Abend des 24. Juni 2003 seinen Citroen mit rund 1,5 Promille recht unsanft gegen einen an einer Tankstelle stehenden BMW gelenkt haben, der dadurch beschädigt wurde. Obwohl der Angeklagte den Crash bemerkte, soll er Gas gegeben haben, um sich der drohenden Strafe zu entziehen. „Ich hatte Schiss. Ich wusste ja, das gibt Ärger“, gesteht Andreas B. zerknirscht. Allerdings sei der Schaden aus seiner Sicht nicht so beträchtlich gewesen. „Blöderweise kenne ich den BMW-Besitzer sogar.“ „Warum – um Himmels Willen – haben Sie sich wieder ohne Lappen ins Auto gesetzt?“, fragt die Amtsrichterin den sichtlich Betroffenen. Dem kullern jetzt die Tränen über das wettergegerbte Gesicht. Eigentlich habe er überhaupt nicht vorgehabt zu fahren, berichtet der Mann, deshalb zu Hause in aller Seelenruhe einige Bierchen getrunken. Doch der 19-jährige Filius sei so lange mit dem Familienauto umhergekutscht, bis dessen Tank leer war. Um etwaigem Stress mit seiner Lebensgefährtin zu entgehen, habe er Schadensbegrenzung betreiben wollen. „Ich dachte, die paar Meter bis zur Tankstelle wird schon nichts passieren.“ Im übrigen habe er bereits versucht, eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen. „Leider habe ich die medizinisch-psychologische Untersuchung nicht bestanden.“ Sein erneuter Fehltritt zeige, dass er nach wie vor charakterlich ungeeignet sei, ein Fahrzeug zu führen, befindet die Vorsitzende und verurteilt Andreas B. zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung sowie 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Verwaltungsbehörde darf ihm weitere 18 Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Gabriele Hohenstein

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