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Aus dem GERICHTSSAAL: Scharfe Pistolen verkauft

Bewährung und Geldbußen für Waffenhändler

Stand:

Hätte Bodo B.* (39) geahnt, dass „Olaf“ kein Waffenfreak, sondern verdeckter Ermittler des Landeskriminalamtes ist, hätte er wohl schleunigst das Weite gesucht. So aber traf sich der Kleinunternehmer am 4. April und am 10. Mai dieses Jahres mit dem vermeintlichen Interessenten, um ihm zwei scharfe Pistolen samt Munition zu verkaufen. Längst wurde der Potsdamer observiert, wurden seine Telefongespräche abgehört. Im Eiscafé des Potsdam-Centers schnappte die Falle zu. Danach saßen Bodo B. und sein Lieferant Günther G.* (63) aus einem kleinen Ort bei Hannover zwei Wochen in Untersuchungshaft. Letzterer verlor durch das „unentschuldigte Fehlen“ seinen Arbeitsplatz als Werkstattleiter, erregte in seiner kleinen Wohnsiedlung über Gebühr das Interesse der Nachbarn, als die Straße weiträumig abgesperrt, sein Haus stundenlang, allerdings ohne Ergebnis, von Polizeibeamten durchsucht wurde. Auch die Wohnung von Bodo B. wurde auf den Kopf gestellt. Hier fanden die Ermittler eine Schreckschusspistole, für die der Potsdamer – ebenso wie für die zwei anderen Waffen – keine Erlaubnis besaß.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf unerlaubten Besitz sowie gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen. Bodo B. und Günther G. beschönigen vor dem Schöffengericht nichts, bestreiten allerdings, sich durch ihr Tun „eine auf Dauer angelegte Erwerbsquelle erschlossen zu haben“, wie es in der Anklageschrift steht. Die Ermittlungsbehörde hatte Grund zu der Annahme, dass zumindest Bodo B. profimäßig mit Waffen dealt, da bei ihm eine Angebotsliste mit Verkaufspreisen für diverse Handfeuerwaffen gefunden wurde.

Vor einigen Jahren habe er auf einer Waffenbörse in Erfurt zwei Pistolen zum Gesamtwert von 5000 Mark gekauft, erzählt Günther G. „Ich fand sie schön und wollte irgendwann einem Schützenverein beitreten. Das hat aber aus Zeitgründen nie geklappt.“ Aus Sorge, dass sein zehnjähriger Sohn die Waffen finden könnte, habe er sie seinem weitläufigen Verwandten Bodo B. angeboten. „Ich selbst habe damit nie geschossen“, beteuert der nunmehr Arbeitslose. Bodo B. ist Schützenvereins-Mitglied, hat allerdings keine Berechtigung, eine eigene Waffe zu besitzen. Um vor „Olaf“ anzugeben, habe er imaginäre Pumpguns und Maschinenpistolen angeboten, betont er vor Gericht. In Wahrheit habe er lediglich über die zwei Pistolen verfügen können, die er „Olaf“ für 3500 Euro verkaufte.

Gewerbsmäßiges Handeln sei Bodo B. nicht nachzuweisen, befand das Schöffengericht, dafür eine erhebliche kriminelle Energie. Die solle mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung (drei Jahre) sowie 1000 Euro Geldbuße geahndet werden. Günther G. wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ebenfalls zu dreijähriger Bewährung ausgesetzt, sowie 500 Euro Geldbuße verurteilt. (*Namen geändert.) Hoga

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