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Aus dem GERICHTSSAAL: Schauspieler wegen Betrugs verurteilt

34-Jähriger erschlich sich rund 6300 Euro ALG II

Stand:

Er spielte einen RAF-Terroristen, den biederen DDR-Jugendbetreuer, einen angepassten Yuppie, gab den smarten Wirtschaftsprüfer oder war auf der Leinwand als Boxer zu sehen. Die Rolle als Betrüger behagt dem Potsdamer Schauspieler Matthias M.* allerdings gar nicht. Zudem ist der Verhandlungssaal keine Kulisse: Richter und Staatsanwalt sind echt. Auch das bereits nach einer halben Stunde gesprochene Urteil hat Bestand und ist schon rechtskräftig: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro.

Die Anklage warf dem 34-Jährigen vor, sich zwischen Mai und November 2011 rund 6300 Euro erschlichen zu haben. Offiziell hatte sich der Mime arbeitslos gemeldet. Tatsächlich soll er in dieser Zeit für fünf verschiedene Fernsehproduktionsgesellschaften tätig gewesen sein und entsprechende Gagen kassiert haben. Dies habe er dem Jobcenter verschwiegen – trotz ausdrücklicher Belehrung, jede Änderung seiner finanziellen Verhältnisse zu melden.

„Es stimmt. Ich habe es getan“, räumt Matthias M. zu Prozessbeginn ein. „Das war damals eine unglaublich komplizierte, schwierige Zeit.“ Im Jahr 2011 habe er erfahren, dass die Frau, mit der er in Kapstadt zusammen war, schwanger ist. Das Kind sei kein Grund zum Jubeln gewesen. Er habe keine Aufträge in Aussicht gehabt. Und dann habe es ja noch seine inzwischen 11 Jahre alte Tochter gegeben. „Irgendwann habe ich den Überblick verloren“, gesteht der Schauspieler.

Um finanziell einigermaßen über die Runden zu kommen, habe er Arbeitslosengeld II beantragt und bewilligt bekommen. „Wenn ich zwischendurch doch mal den einen oder anderen Drehtag hatte, war das Geld dafür gleich wieder weg. Ich habe es gebraucht, um Lücken zu stopfen“, erzählt der Mann. Heute sehe er ein, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war. „Ich bin froh, dass sich meine Lage ein bisschen stabilisiert hat. Inzwischen habe ich schon die Hälfte des zu viel erhaltenen Betrages an das Jobcenter zurückgezahlt. Und des Rest schaffe ich bis zum Jahresende auch noch“, so der zweifache Vater. Er zahle Unterhalt für die große Tochter in Deutschland, mit deren Mutter er ein freundschaftliches Verhältnis pflege, sowie für die heute dreijährige Tochter in Südafrika.

Der Staatsanwalt schaut skeptisch. „Sind Sie sicher, dass Sie das mit der Rückzahlung noch dieses Jahr schaffen?“, fragt er. „Von irgendetwas müssen Sie ja auch leben.“ Der Schauspieler ist optimistisch, die kommenden Monate entsprechend zu verdienen. „Mein Mandant lebt jetzt in einer Wohngemeinschaft. Da ist die Miete überschaubar“, wirft seine Verteidigerin ein. „Außerdem bemühe ich mich, die Nebenkosten so gering wie möglich zu halten“, ergänzt der Angeklagte. „Für Sie spricht, dass Sie bislang nicht vorbestraft sind und den Schaden teilweise schon wieder gutgemacht haben“, so der Staatsanwalt. Allerdings sei die ergaunerte Summe kein Pappenstiel. (*Name geändert.) Hoga

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