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Landeshauptstadt: Schiedsstelle gab Verträge zurück

Mit Änderungsanforderungen hat die Schiedsstelle des Diakonischen Werks die rund 40 Arbeitsverträge des Berufsbildungswerkes im Oberlinhaus gGmbH zurückgegeben. Die Geschäftsführung habe reagiert und die Verträge der Mitarbeitervertretung (MAV) neuerlich vorgelegt, sagte gestern der Chef des Berufsbildungswerks Wilhelm Eichhorn.

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Mit Änderungsanforderungen hat die Schiedsstelle des Diakonischen Werks die rund 40 Arbeitsverträge des Berufsbildungswerkes im Oberlinhaus gGmbH zurückgegeben. Die Geschäftsführung habe reagiert und die Verträge der Mitarbeitervertretung (MAV) neuerlich vorgelegt, sagte gestern der Chef des Berufsbildungswerks Wilhelm Eichhorn. Die MAV hatte die Schiedsstelle mit der Überprüfung der Arbeitsverträge für Neueinstellungen beauftragt, weil darin eine neue „Arbeitsordnung“ zur Anwendung kommt (PNN berichteten). Inhaltlich habe man an den Einstellungsverträgen nichts geändert, erklärte Eichhorn. Es seien lediglich „verfahrenstechnische Fragen“ strittig gewesen. Das hatte die MAV anders gesehen. Sie interpretierte die neuen Verträge als „sang- und klanglosen Abschied“ von diakonischem Arbeitsrecht. Käme es zu keiner Einigung mit der MAV des Bildungswerkes über die neue Arbeitsordnung, hatte das Diakonische Werk sogar mit einem Tarifaustritt gedroht. Die MAV muss sich nun die Verträge erneut anschauen. Akzeptieren sie diese nicht, muss wieder die Schiedsstelle eingeschaltet werden. NIK

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