Landeshauptstadt: Schilderstreit: Kritik an Kontrollen 2011 beschlossene Satzung tritt erst 2013 in Kraft
Innenstadt - Sie sollte Ordnung in den Schilderwald auf der Brandenburger Straße bringen: Beschlossen wurde die neue Werbesatzung von der Stadtverordnetenversammlung (SVV) im Juni 2011 – umgesetzt wird sie jedoch bis heute nicht. Diesen Zustand beklagen jetzt die Potsdamer Demokraten.
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Innenstadt - Sie sollte Ordnung in den Schilderwald auf der Brandenburger Straße bringen: Beschlossen wurde die neue Werbesatzung von der Stadtverordnetenversammlung (SVV) im Juni 2011 – umgesetzt wird sie jedoch bis heute nicht. Diesen Zustand beklagen jetzt die Potsdamer Demokraten. Händler, „die im Vertrauen auf den Beschluss der SVV Werbeaufsteller vor ihren Geschäften nutzen“, würden „von Bußgeldbescheiden überzogen“, schreiben Peter Schultheiß und Wolfgang Cornelius – Letzterer engagiert sich auch in der Einzelhändlervereinigung AG Innenstadt – in einer Pressemitteilung. Die beiden Stadtverordneten kritisieren das Vorgehen der Verwaltung als „überzogen und wenig bürgerfreundlich“. Mit einer kleinen Anfrage verlangen sie vom Rathaus zudem Auskunft zur Rechtsgrundlage der aktuellen Kontrollen und darüber, wieso die neue Werbesatzung 16 Monate nach dem Stadtverordnetenbeschluss immer noch nicht in Kraft getreten ist.
Grund für die lange Wartezeit bei der Satzungsänderung sei die notwendige Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren, erläuterte Rathaussprecherin Regina Thielemann am Dienstag auf PNN-Anfrage. Eine Beschlussvorlage zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist demnach erst im März 2013 vorgesehen, nach dem Beteiligungsverfahren müssten zudem alle Stellungnahmen ausgewertet werden. Mit einem Satzungsbeschluss sei nach derzeitigem Stand im Herbst 2013 zu rechnen.
Gleichzeitig wies die Stadtsprecherin den Vorwurf unangemessener Kontrollen zurück: Seit dem Beschluss der Stadtverordneten im Juni 2011 seien keine Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Allerdings habe es in 33 Fällen ordnungsbehördliche Verfahren mit einer Verwaltungsgebühr von je 100 Euro gegeben – auf der Grundlage der geltenden, also der alten Werbesatzung, räumte Thielemann gleichzeitig ein.
Mit der Änderung der Werbesatzung hatten die Stadtverordneten im vergangenen Jahr auf massive Beschwerden über den Werbeschilder-„Wildwuchs“ in der Brandenburger Straße auf der einen Seite und auf Proteste der Einzelhändler gegen zu strenge Kontrollen auf der anderen Seite reagiert. Das Problem: Die Stadt war zunächst lange Zeit überhaupt nicht gegen die Werbeaufsteller vorgegangen – obwohl sie laut der alten Satzung nicht erlaubt sind. Die neue Satzung gilt als Kompromiss: Die Einzelhändler sollen damit pro Laden zwei Verkaufsauslagen und einen Fahrradständer mit Werbung im Kleinpflasterbereich aufstellen können, ohne dafür eine Erlaubnis beantragen zu müssen. Die Granitplatten müssen sie indes freihalten. jaha
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