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Aus dem GERICHTSSAAL: Schläge und Drohungen?

Wegen Drogenhandels und Schlägen vor Gericht

Stand:

Wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge, versuchter Nötigung und gefährlicher Körperverletzung müssen sich seit Mittwoch drei Potsdamer vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Dem Trio im Alter zwischen 23 und 29 Jahren wird vorgeworfen, Anfang August 2012 einem Abnehmer – ihn erwartet ein eigenes Verfahren – an einer Tankstelle 500 Gramm Marihuana zum Preis von 4 275 Euro übergeben zu haben. Weil der Mann nur einen Bruchteil der vereinbarten Summe bezahlte, sollen die Angeklagten ihn später telefonisch zu einem Treffpunkt nach Drewitz bestellt haben. Dort sollen sie mit wechselnder Tatbeteiligung mit einem Knüppel und mit Fäusten auf den mutmaßlichen Schuldner eingeschlagen und ihn zur Herausgabe seines Handys gezwungen haben, was dieser aus Angst vor weiteren Prügeln auch tat. Dann sollen ihn die drei Männer aufgefordert haben, nunmehr binnen einer Woche 5 000 Euro für das Rauschgift zu entrichten. Sie sollen ihm angekündigt haben, jeder Tag Fristüberschreitung würde weitere 500 Euro kosten. Zu einer Zahlung soll es dennoch nicht gekommen sein.

Die mutmaßlichen Drogenhändler wurden am 29. November vorigen Jahres festgenommen. Zwei von ihnen sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Zum Prozess wurden sie in Handfesseln vorgeführt. Der Haftbefehl gegen den dritten – einen gebürtigen Usbeken, der ebenfalls in Potsdam lebt – wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Am gestrigen ersten Verhandlungstag verlas Staatsanwalt Peter Mitschke nur die Anklageschrift. Eigentlich hatte die Kammer unter Vorsitz von Andreas Dielitz geplant, bereits die ersten Zeugen zu vernehmen. Doch ein Verteidiger musste für einen verhinderten Kollegen einspringen. Vor Prozessbeginn erklärte er, er habe in der Kürze der Zeit keine Akteneinsicht nehmen können, fühle sich dadurch nicht in der Lage, seinen Mandanten ordnungsgemäß zu vertreten. Kammervorsitzender Dielitz beraumte daraufhin einen zusätzlichen Verhandlungstermin an. Die Angeklagten wies er auf die strafmildernde Wirkung eines umfassenden, zeitnahen Geständnisses hin, das durchaus ein bis zwei Jahre „Rabatt“ bei der Strafzumessung bringen könne. Laut Paragraph 29 des Strafgesetzbuches wird der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Er gilt als Verbrechen. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Das Urteil wird für den 18. Juni erwartet. Hoga

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