zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Schlägerei am Imbiss

Opfer soll 16-Jährige sexuell belästigt haben

Stand:

„Für die Bestrafung kommt es nicht darauf an, ob es eine sexuelle Belästigung gegeben hat oder nicht. Entscheidend ist, dass der Angeklagte zugeschlagen hat“, befand Amtsrichterin Waltraud Heep. Sie verurteilte Singh S.* (33) wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung. Bettina B.*, die Ex-Freundin des Inders, wird sich demnächst ebenfalls vor Gericht verantworten müssen.

Laut Staatsanwaltschaft soll das Duo in der Nacht des 21. Februar 2011 vor einem Babelsberger Imbiss mit Ali A.* – er stammt ebenfalls aus Indien – in Streit geraten sein. Worten seien Tritte in den Schritt und Fausthiebe auf den Kopf gefolgt. Ali A. erlitt Hämatome, war eine Woche krankgeschrieben. Hintergrund des Gewaltexzesses: Ali A. soll die damals 16-jährige Tochter von Bettina B. mit unsittlichen Telefonanrufen bombardiert und ihr „ganz gezielt auf gewisse Körperteile geschaut“ haben.

„Die Anklage ist falsch“, begehrte Singh S. zu Prozessbeginn auf. „Ich war bei Bettina zu Besuch und habe schon geschlafen. Sie war wie immer zum Trinken am Imbiss.“ Irgendwann habe sie ihn angerufen und vom dem Zoff mit Ali A. berichtet. „Sie sagte, sie werde sich jetzt mit ihm prügeln. Ich solle auch hinkommen“, erzählte der Sozialhilfe-Empfänger. Da ihm Böses schwante, sei er zum Kiosk geeilt. Bettina und Ali seien sturzbetrunken gewesen. „Kaum sah sie mich, sagte sie, ich soll wieder nach Hause gehen. Das habe ich auch getan. Ich habe Ali nicht angerührt“, beteuerte der Angeklagte.

„Ich habe Bettinas Tochter niemals angerufen. Ich kenne ihre Telefonnummer überhaupt nicht“, versicherte Ali A. (34) im Zeugenstand. Doch Bettina B. habe ihn in jener Nacht beschuldigt, ihrer Tochter nachzustellen. „Plötzlich rammte sie mir ihr Knie in die Genitalien“, sagte der Arbeitslose. Danach habe er von Singh S. Hiebe auf den Hinterkopf bekommen. An eine Schlägerei will sich Bettina B. vor Gericht nicht erinnern.

Aus der Sicht des Staatsanwalts hat es diese Auseinandersetzung aber genau so gegeben, wie von Ali A. geschildert. Die Folgen für ihn seien zwar schmerzhaft, aber nicht allzu gravierend gewesen. Deshalb solle der Angeklagte mit der Mindeststrafe von sechs Monaten, die der Gesetzgeber für gefährliche Körperverletzung vorsieht, sanktioniert werden. Da Singh S. bislang nicht vorbelastet ist, könne die Strafe selbstverständlich zur Bewährung ausgesetzt werden. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })