Landeshauptstadt: Schlagkräftiger Ex-Liebhaber
Opfer erlitt Nasenbeinbruch und erhält 1400 Euro Schmerzensgeld
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Opfer erlitt Nasenbeinbruch und erhält 1400 Euro Schmerzensgeld AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Hätte Ronny G.* (21) ordentlich an der Tür seiner Ex-Freundin in der Zeppelinstraße geklingelt, wäre ihm eine böse Überraschung erspart geblieben. Doch der Lehrling nutzte den Wohnungsschlüssel, den er aus der einstigen Beziehung noch besaß und fand einen nackten jungen Mann im Bett seiner Verflossenen. Rasend vor Wut und enthemmt vom Alkohol versetzte er dem Schlaftrunkenen mehrere Faustschläge ins Gesicht, brach ihm in seiner Rage gar das Nasenbein. Jetzt musste sich Ronny G. wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. „Ich liebe die Frau immer noch“, gesteht der Solariumgebräunte und meint Sabrina, mit der er am 6. August 2003 einen schönen Nachmittag am Badesee verbrachte. Dass sie ihm zu jener Zeit längst den Laufpass gegeben hatte, kann er nicht akzeptieren. „Am Abend wollte ich einige Unterlagen aus Sabrinas Wohnung holen und traf die beiden im Schlafzimmer an. Da hatte ich einen Blackout“, so Ronny G. Er habe seinem vermeintlichen Nachfolger zwei oder drei Schläge ins Gesicht verpasst und sei dann gegangen. „Obwohl wir uns gerade in einer Krise befanden, bestand die Beziehung für mich noch“, stellt der Angeklagte klar. „Ronny verstand die Situation in seiner verletzten Eitelkeit komplett falsch“, berichtet Sabrina S.* (25). Am See habe man sich zufällig getroffen. Für sie sei die Sache beendet gewesen. Als sie am Abend Besuch von einem Bekannten erhielt, war ihr das nur recht. „Ich brauchte jemanden zum Quatschen.“ Dummerweise hatte dieser Jemand namens Kai seinen Schlüssel bei sich zu Hause vergessen. Deshalb habe sie ihm angeboten, bei ihr zu übernachten. „Ich habe im Wohnzimmer auf der Couch gelegen und ferngesehen, als Ronny plötzlich auftauchte“, behauptet Sabrina. Blitzschnell habe sie versucht, Kai zu wecken, doch Ronny habe sich den vermutlichen Nebenbuhler gegriffen und die Fäuste sprechen lassen. „Ich war alleine im Schlafzimmer, als Ronny hereinstürmte und mir fünf bis sechs Dinger einschenkte“, beteuert Kai A.* (20) im Zeugenstand. „Und wie waren Sie bekleidet?“, fragt der Vorsitzende. Der Soldat gibt zu, im Adamskostüm in dem fremden Bett gelegen zu haben. Den Richter wundert es. „Haben Sie sich mit dem Angeklagten später über den Vorfall unterhalten?“, möchte er wissen. Kai nickt. „In der Disko haben wir kurz mal drüber gesprochen. Ronny hat sich entschuldigt. Wahrscheinlich hätte ich genauso reagiert“, räumt der Zeuge ein. Da der Rechtsfrieden wieder hergestellt sei, könne das Verfahren eingestellt werden, befindet das Gericht. Allerdings muss Ronny G. seinem Opfer, das demnächst erneut an der Nase operiert werden muss, 1400 Euro Schmerzensgeld zahlen. (*Namen geändert.)
Gabriele Hohenstein
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