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Aus dem GERICHTSSAAL: Schlagring vom Trödler gekauft Verurteilungen im Zehn-Minuten-Takt

Den Schlagring entdeckte die Polizei rein zufällig. Eigentlich ging es bei der Hausdurchsuchung am 19.

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Den Schlagring entdeckte die Polizei rein zufällig. Eigentlich ging es bei der Hausdurchsuchung am 19. Juli vorigen Jahres um den Verdacht von Internet-Betrügereien, in die Sebastian S.* (25) verwickelt gewesen sein soll. Dafür wird er sich demnächst vor Justitia verantworten müssen. Jetzt sitzt der Potsdamer erst einmal wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz auf der Anklagebank. „So ein Schlagring ist erlaubnispflichtig“, erklärt Amtrichterin Waltraud Heep. „Und Sie hatten keine Erlaubnis.“ „Stimmt“, sagt der bislang wegen Hausfriedensbruchs sowie Beihilfe zum Diebstahl mit dem Gesetz in Konflikt Geratene. „Ich habe das Ding mal auf dem Trödelmarkt gekauft und dann in irgendeiner Ecke vergessen.“ Damit zugehauen habe er nicht. „Sie sind zwar kein unbeschriebenes Blatt, aber auch kein Schläger“, glaubt dieVorsitzende und verurteilt Sebastian S. zu einer Geldstrafe von 150 Euro.

Patricia P.* (20) wurde am 7. Dezember 2006 im „Kaufland“ beim Diebstahl von Kosmetika im Wert von 35 Euro ertappt. 100 Euro „Fangprämie“ musste sie danach an den Supermarkt entrichten. „Das Arbeitsamt hat nicht gezahlt. Es war kurz vor Weihnachten“, begründet die Blondine während des beschleunigten Verfahrens ihr Tun. „Wimperntusche und Nagellack sind keine lebensnotwendigen Dinge“, rügt die Richterin, stellt dann das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 50 Euro ein. „Das gibt es aber nur einmal“, warnt sie. „Sollten Sie erneut straffällig werden, kriegen Sie ein Urteil.“

Mit Milde kann Christopher C.* (33) in seinem Schnellverfahren nicht mehr rechnen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last. Ein Blick ins Bundeszentralregister des Selbstständigen zeigt, die Tour am 9. Januar war kein Ausrutscher. Dreimal wurde der Mann wegen dieses Delikts bereits verurteilt. Aber er saß auch schon wegen Nötigung in sieben Fällen und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf der Anklagebank. Ginge es nach dem Staatsanwalt, so wäre jetzt eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten fällig. Diese könne – da es die erste sei– zur Bewährung ausgesetzt werden. Damit es ein bisschen weh tue, solle der Amgeklagte zudem eine Geldbuße von 500 Euro zahlen. Richterin Heep verhängt dann doch noch einmal eine Geldstrafe. Die fällt mit 1050 Euro allerdings happig aus. Christopher C. ist den Tränen nahe. „Ich bereue sehr, was ich gemacht habe. Durch diese Sache ist meine Beziehung in die Brüche gegangen“, erzählt er. „ Seit Februar ist meine Frau mit den Kindern weg.“ Die Vorsitzende mutmaßt allerdings, die Partnerin habe es satt gehabt, dass ihr Mann in schöner Regelmäßigkeit bei Gericht erscheinen muss. (*Namen geändert.) Hoga

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