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Ein neuer Personalausweis kostet ermäßigt 28,80 Euro. Zu viel für einen Rentner aus Potsdam.

© dpa

Potsdam: Streit um Personalausweis für armen Rentner: Schlappe für Verwaltung

Im Fall des mittellosen Rentners ohne Personalausweis muss die Stadt Potsdam nun vorerst klein beigeben. Und zahlt sogar noch drauf.

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Potsdam - Selbst ein eher unbedeutender Streit um zehn Euro kann sich zu einem größeren Konflikt ausweiten – und wesentlich höhere Kosten verursachen. Diese Erfahrung muss gerade die Stadt Potsdam im Fall eines mittellosen Rentners machen, der nicht nachvollziehen kann, warum er die Gebühren für seinen Personalausweis selbst tragen soll. Jetzt musste die Stadtverwaltung eine klare Niederlage einstecken.

Wie berichtet hatte im Juli ein 74-jähriger diabeteskranker Rentner die Gebühren für einen neuen Personalausweis nicht erlassen bekommen. Auch wurde die Summe nicht reduziert. Problematisch dabei ist, dass er nur eine geringe Rente und deshalb rund 200 Euro als Unterstützung zum Lebensunterhalt zusätzlich erhält. Die Stadt hatte in dem Fall erklärt, dass Kosten für den Personalausweis bei Leistungsempfängern im Rahmen der Sozialleistungen gezahlt würden. Zudem habe der Rentner in seinem Antrag nicht vorgetragen, dass er zusätzliche finanzielle Belastungen habe, die eine Bezahlung unmöglich machten.

Ohne Ausweis keine Rente

Allerdings besitzt der Mann kein eigenes Girokonto und bekommt einen Rentenscheck, den er aber nur mit einem gültigen Ausweis bei einer Bank einlösen kann. Ohne Ausweis bestand die Gefahr, dass ihm die Altersbezüge nicht ausgezahlt worden wären.

Gegen die Weigerung der Verwaltung, den Ausweis auszustellen, klagte der Mann mit Hilfe seines Potsdamer Anwaltes Jens Frick. Eine Entscheidung dazu steht noch aus. Um nicht in finanzielle Not zu geraten, beantragte er also einen vorläufigen Ausweis, den die Behörde auch ausstellte, aber gleichzeitig die ermäßigte Gebühr von zehn Euro verlangte – was der Rentner ebenfalls ablehnte.

Stadt Potsdam muss Anwaltsgebühren bezahlen

Erst nach einem Einspruch gegen den entsprechenden Bescheid der Verwaltung reagierte die Stadt und verzichtete auf die Gebühr. In dem sogenannten Abhilfebescheid des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit der Potsdamer Stadtverwaltung, der Anfang Dezember zugestellt wurde, heißt es, dass der Rentner ohne den vorläufigen Ausweis eine Ordnungswidrigkeit begangen hätte, da er über kein gültiges Dokument verfügt. Die Behörde hätte demnach „diesen Zustand durch die unterlassene Annahme des dauerhaften Ausweises selbst verursacht, weshalb die Verwaltung die Gebühren für das Verfahren selbst zu tragen hat“.

Anwalt Frick wertete dies als Teilerfolg in dem skurrilen Rechtsstreit. Nun müsse die Stadt zudem seine Anwaltsgebühren in Höhe von 83,54 Euro inklusive Mehrwertsteuer zahlen. „Von diesem Geld hätte man fast drei reguläre Ausweise bezahlen können“, sagte er den PNN. Hinzu komme noch die Arbeitsleistung der Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Er verstehe nicht, warum der vorläufige Ausweis nicht kostenfrei ausgegeben worden sei, sagte er. Kein Verständnis hat Frick auch dafür, dass der endgültige Personalausweis immer noch nicht erteilt wurde. Zwar sei der Antrag Anfang November endlich angenommen worden. Seitdem habe sich aber nichts getan. Üblicherweise liege das Dokument spätestens drei Wochen später vor. 

Stefan Engelbrecht

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