Aus dem GERICHTSSAAL: Schlecht bezahlter Koch
12 000 Euro Geldauflage für Chinarestaurant-Chef wegen Ausbeutung
Stand:
Es sind schwere Geschütze, die Staatsanwalt Peter Petersen vor dem Schöffengericht auffährt. Von versuchtem Menschenhandel, Ausbeutung und Ausnutzung einer Zwangslage ist die Rede. Xuan X.* (51) – Inhaber eines Chinarestaurants in der Innenstadt – soll Mitte 2005 eine Vermittlungsfirma beauftragt haben, ihm einen chinesischen Spezialitätenkoch zu schicken.
Bevor sich der Mann im Januar 2006 an den Herd des Restaurants stellte, soll er zwei Arbeitsverträge unterschrieben haben. Ein Vertrag soll unter anderem einen Monatslohn von 1433 Euro zuzüglich bezahlter Überstunden ausgewiesen haben. Dieser – so die Anklage – sei ausgestellt worden, um dem Chinesen ein Einreisevisum sowie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu ermöglichen. Im zweiten Vertrag soll es eine Vereinbarung zwischen dem Angeklagten und dem Koch gegeben haben, dass er zunächst nur 650 Euro monatlich bekommen werde und deutlich mehr Stunden arbeiten müsse. Der Koch – er bewohnte ein vom Angeklagten angemietetes Zimmer in der Lindenstraße – zahlte in China für die Vermittlung in das Restaurant eine hohe Gebühr. Auf ihn wartet ebenfalls ein Verfahren.
Steffen Voigt, Verteidiger des Angeklagten, gab zum Prozessauftakt folgende Erklärung ab: Sein Mandant habe im Jahr 2005 einen Anruf „von einer Person“ erhalten, die chinesische Spezialitätenköche vermittle. Xuan X., der Interesse zeigte, habe gefragt, „wie das mit den Behörden funktioniert“. Daraufhin habe die „Person“ versichert, sie würde mit offiziellen Stellen zusammenarbeiten. Alles sei in Ordnung. Wenig später habe sein Mandant eine CD zugeschickt bekommen, auf der diverse Köche ihr Können demonstrierten. Er habe der „Person“ mitgeteilt, für wen er sich entschieden habe und die Antwort erhalten, die Behörden würden „in Kenntnis gesetzt“. Dann sei es zum Vertragsabschluss mit dem Koch gekommen. Mehr – so der Verteidiger – werde sein Mandant nicht sagen. Er wolle auch keine Fragen beantworten.
Eine umfassende Beweisaufnahme würde sich schwierig gestalten, konstatiert die Schöffengerichtsvorsitzende Reinhild Ahle. Dringend benötigte Zeugen sind nicht mehr greifbar. Auch der zumindest über einen gewissen Zeitraum schlecht bezahlte Koch ist unbekannten Aufenthalts. Aus Sicht des Gerichts lasse sich der Vorwurf des versuchten Menschenhandels nicht aufrechterhalten. In Betracht käme allerdings der Straftatbestand des Einschleusens von Ausländern. Doch die Tat liege inzwischen sechs Jahre zurück. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft.
So wird das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten gegen eine Geldauflage von 12 000 Euro – zu zahlen binnen vier Wochen an die Staatskasse – eingestellt. (*Name geändert.) Hoga
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