Landeshauptstadt: Schleierwolken verhindern Beweisaufnahme
Streit um Flutlicht soll im Oktober enden, Lärmgutachten empfiehlt Maßnahmen
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Babelsberg - Schleierwolken zogen über Babelsberg, so als wäre die Sonne an diesem Sonnabendmorgen nicht so wichtig. Dabei standen auf dem Balkon eines Hauses in der Grenzstraße ein Verwaltungsrichter, eine Rechtsanwältin und Anwohner, um die Lux-Zahlen von Lichtstrahlen reflektiert aus abgeklappten Flutlichtmasten zu überprüfen. Denn der Anwohner, der gegen den Bau der vor vier Jahren errichteten Babelsberger Flutlichtanlage klagt, hat am Freitag vor Gericht erklärt: die Reflexion des Sonnenlichtes in den Lampen der Flutlichtmasten würde in sein Haus strahlen und ihn beeinträchtigen. Sowohl morgens als auch abends, bei Sonnenschein jeweils einige Stunden.
Es war nach Aussage des Richters Ruben Langner kein geeignetes Wetter, um den vorgebrachten Sachverhalt zu klären und somit eine Entscheidung in der letzten von einst drei Klagen gegen Baugenehmigungen der Flutlichtanlage herbeizuführen. Die beiden anderen Klagen sind in der vergangenen Woche von den Klägern zurück gezogen worden, weil die erste Baugenehmigung für die Lichtanlage, gegen die die Klagen galt, von Amtswegen erloschen ist. Jedoch sei die Reflexion des Lichtes durch die Scheinwerfer nicht die Kernfrage der Verhandlung, sagte Ruben Langer auf Nachfrage. Schon während der Verhandlung am vergangenen Freitag warf der Vorsitzende Richter Volker Reimus die Frage auf, welche Auswirkungen das Flutlicht auf den Spielbetrieb und den Lärm- und Lichtschutz hat. Denn am Abend gelten andere Richtwerte als am Tage. Und Volker Reimus gab zu bedenken, das Geld anstatt für Juristen „besser in die Bemühungen für ein gedeihliches Zusammenleben“ zu investieren.
In einem Lärmgutachten aus dem Dezember 2005 heißt es: „Die Lärmschutzmaßnahme der Errichtung einer absorbierenden Schallschutzwand auf dem südlichen Wall des Stadions würde die Einhaltung der Immissionsrichtwerte für alle Spiele garantieren.“ Tags, außerhalb der Ruhezeiten, gilt ein Wert von 60 Dezibel zum nächsten, am meisten vom Lärm betroffenen Gebäude. Dies wurde bei einer Messung unter-, bei einer anderen deutlich überschritten (67,1 Dezibel). Die Hochrechnungen des Berliner Büros haben zudem ergeben, dass bei einem Fußballspiel mit 2857 Zuschauern der Wert bei 62,3 Dezibel liegt. Spiele mit zirka 1500 Zuschauern im Karl-Liebknecht-Stadion verursachen bei den Nachbarn etwa 59,5 Dezibel Krach im Schnitt zwischen Zuschauereinlass, Spiel, Pause, Spiel und dem nach Hause gehen der Fans. jab
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