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Landeshauptstadt: Schlösserstiftung gibt Radstrecken unbefristet frei

Sanssouci - Die Schlösserstiftung steht dauerhaft zu ihren gelockerten Vorschriften für das Fahrradfahren in den Schlossparks. Anfang 2010 tritt eine entsprechende unbefristete Allgemeinverfügung in Kraft, erklärte Stiftungsdirektor Hartmut Dorgerloh vor Journalisten.

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Sanssouci - Die Schlösserstiftung steht dauerhaft zu ihren gelockerten Vorschriften für das Fahrradfahren in den Schlossparks. Anfang 2010 tritt eine entsprechende unbefristete Allgemeinverfügung in Kraft, erklärte Stiftungsdirektor Hartmut Dorgerloh vor Journalisten. Im Zuge von Protesten der Potsdamer hatte die Stiftung eine Reihe von Wegen für Fahrradfahrer freigegeben, befristet bis Jahresende. „Die Testphase ist abgeschlossen“, so Dorgerloh. Die Zahl der Regelverstöße sei rückgängig. Hinsichtlich der Bürgerproteste sagte der Schlösserchef: „Wir haben dazugelernt, andere aber auch“ – womit sich Dorgerloh auf ein verbessertes Allgemeinverständnis für den Auftrag der Stiftung zum Schutz des Welterbes bezieht. Einzige Veränderung in der neuen Verfügung ist die Ausweisung einer weiteren Liegewiese im Park Babelsberg sowie die formelle Einschränkung der Radstrecken-Freigabe auf die Tageszeit aus rechtlichen Gründen. Dorgerloh hofft, mit der geschaffenen Rechtsgrundlage die Stadt Potsdam dazu bewegen zu können, für die Stiftung Bußgelder einzutreiben. Seit 2006 seien 67 Verfahren unvollstreckt geblieben. Dabei handele es sich um schwerere Ordnungswidrigkeiten wie „Autofahren im Park“. gb

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