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Schieben verboten. Nein, sagte das Amtsgericht Potsdam vor einem Jahr. Seitdem werden laut Schlösserstiftung keine Bußgelder mehr verhängt. Ob das Verbot aus der Parkordnung gestrichen wird, soll geprüft werden.

© Manfred Thomas

Von Peer Straube: Schlösserstiftung lenkt ein

Aufhebung des Schiebeverbots soll nach Gerichtsurteil geprüft werden

Von Peer Straube

Stand:

Sanssouci - Im Streit um das sogenannte Fahrradschiebeverbot in den Welterbeparks und -gärten schlägt die Schlösserstiftung versöhnlichere Töne an. Auf PNN-Nachfrage erklärte Stiftungssprecher Ulrich Henze jetzt, dass eine Änderung der Parkordnung dahingehend geprüft werden müsse, ob das Schiebeverbot aufgehoben wird.

Grund für das Einlenken der Stiftung ist offenbar eine erneute Auseinandersetzung mit dem Urteil des Potsdamer Amtsgerichts vom April 2010. Wie berichtet, hatte die Kammer einem Juristen recht gegeben, der die Zahlung eines Bußgeldes von 20 Euro verweigert hatte. Es war von der Stiftung gegen ihn verhängt worden, weil er sein Fahrrad durch den Neuen Garten geschoben hatte. Im darauffolgenden Prozess sprach das Amtsgericht den Juristen frei und erklärte zugleich das Schiebeverbot für Fahrräder für nichtig. Die Richter stützten sich dabei auf die Einschätzung eines Gutachters. Dieser hatte erklärt, ein geschobenes Fahrrad verursache an den Wegen „keine gravierenderen Schäden als ein Fußgänger“. Die Schlösserstiftung hatte sich dagegen auf das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz berufen und das Verbot damit begründet, dass auch geschobene Fahrräder zur Zerstörung der Wege führten.

Ungeachtet des Urteils hatte sich die Stiftung zunächst geweigert, das Schiebeverbot aus der Parkordnung zu streichen. Der Richterspruch sei „nicht nachvollziehbar“. Es gehe nicht um einzelne Fahrräder, sondern um die Masse an Drahteseln, die die Schäden verursache.

Jetzt rücken die Welterbehüter jedoch von der harten Linie ab. „Die juristische Sachlage“ stelle sich „grundsätzlich komplizierter“ dar, sagte Henze. Die Änderung der Parkordnung werde geprüft, müsse allerdings von den Stiftungsgremien genehmigt werden. Dies sei ein „längerer Prozess“, sagte Henze. Man werde sich aber mit den Konsequenzen des Urteils auseinandersetzen. Henze stellte bis April eine Lösung in Aussicht, „die sowohl das Urteil, die Belange der Fahrradfahrer als auch unsere Sorge um den Schutz der Anlagen berücksichtigt“.

Widersprüchliche Aussagen gibt es zu der Frage, ob seit dem Urteilsspruch im April von der Stiftung noch Buß- oder Verwarngelder verhängt worden sind. Gundula Bartels-Schiller von der Bürgerinitiative „Parktag“, die sich seit Jahren gegen das Schiebeverbot engagiert, sagte den PNN, sie habe am Muttertag 2010, also nach dem Urteil, gesehen, wie Parkwächter ein Verwarngeld „von fünf bis zehn Euro“ gegen zwei Touristen verhängt hätten, die ihre Fahrräder im Park Sanssouci geschoben hätten. Als weiteren Zeugen für diesen Vorfall nannte sie ihren Mann.

Stiftungssprecher Ulrich Henze erklärte auf Nachfrage, seines Wissens seien seit dem Gerichtsurteil im April 2010 keine Verstöße gegen das Schiebeverbot mehr mit Buß- oder Verwarngeldern oder einer entsprechenden Androhung geahndet worden. Seit dem Richterspruch werde darauf verzichtet.

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