Aus dem GERICHTSSAAL: Schmierfink rastete aus
Gericht entscheidet in 18 Monaten über eine Strafe
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Gelingt es Sebastian S. (18, Name geändert), die nächsten eineinhalb Jahre nirgendwo anzuecken, wird er von der angedrohten Jugendstrafe nichts spüren. Allerdings muss er bis zum 31. Juli 60 Stunden unentgeltlich arbeiten. Leicht dürfte die Zeit der Bewährung dem Jugendlichen nicht fallen. Mit dem Kiffen hat er zwar aufgehört, doch Alkohol trinkt Sebastian S. immer noch. Dann sind ihm sämtliche Normen schnuppe. Sein Bundeszentralregister weist bereits sieben Eintragungen auf, so wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung, Diebstahls und Hausfriedensbruchs.
Auch während der Taten, die ihn jetzt erneut auf die Anklagebank brachten, war Sebastian S. mit 2,7 Promille sturzbetrunken. In der Nacht des 21. April 2007 beschmierte er mit einem Edding auf dem Hauptbahnhof einen S-Bahnwagen , leistete danach „Widerstand ohne Ende“, wie ein als Zeuge vor das Jugendschöffengericht geladener Polizist berichtet. „Er schlug und trat wie wild um sich. Es dauerte eine halbe Stunde, ehe wir ihm die Handfesseln angelegt hatten“, erinnert sich der Beamte. Als die Fixierung im Gewahrsam gelöst wurde, sei Sebastian erneut ausgetickt, habe ihn und seine Kollegen mit Ausdrücken weit unter der Gürtellinie bedacht. „Der Angeklagte hat um sich gespuckt und immerzu gegen die Tür des Gewahrsamsraumes getreten. Die ging dabei kaputt. Das war schon heftig“, ergänzt ein weiterer Polizeizeuge. „Besonders auffällig waren die starken Stimmungsschwankungen. Wir dachten, er hat auch Drogen genommen. Aber der entsprechende Test war negativ.“
„Sieht schlecht aus für mich, was?“, fragt Sebastian S. kläglich. Laut eigener Aussage vermag er sich an den Vorfall nicht zu erinnern. Allerdings kann er zum zweiten Anklagepunkt etwas sagen. „Ich habe am 12. Dezember 2006 in der Sparkasse auf die Chefin gewartet. Die kam aber nicht.“ Aus Langeweile bekritzelte er den Geldautomaten mit Eddingstift, wurde dabei von der Videokamera erfasst. „Die 47 Euro für die Reinigung habe ich schon überwiesen“, beteuert der wegen Sachbeschädigung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung Angeklagte. Auch der Schaden von 50 Euro, der der Bahn entstand, sei inzwischen beglichen.
Hopfen und Malz seien bei Sebastian S. noch nicht verloren, schätzt die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ein. In seiner Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe leiste er richtig gute Arbeit, habe die Absicht, eine Lehre als Koch dranzuhängen. „Nur wenn er Alkohol getrunken hat, rastet er eben aus. Das weiß er, und das muss sich ändern. Sein Eltern unterstützen ihn dabei.“ Hoga
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