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Aus dem GERICHTSSAAL: „Schnecke“ durch die Luft geschleudert? Freispruch vom Vorwurf der Tierquälerei

Schleuderte Robert R.* (26) die Katze „Schnecke“ am 6.

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Schleuderte Robert R.* (26) die Katze „Schnecke“ am 6. Oktober vorigen Jahres wirklich drei Meter durch die Luft, wie deren Besitzerin behauptet? Oder rührte die lädierte Nase der Samtpfote von einem Missgeschick? Dr. Rolf Doherr, der das Tier eine Woche später untersuchte, entfernte einen klitzekleinen Splitter aus dem rechten Nasenloch. Das hatte sich durch den eingedrungenen Fremdkörper entzündet. „Schnecke“ erhielt eine Spritze mit Antibiotika. Danach war sie wieder fit und Katzenbesitzerin Anne A.* (24) um 76 Euro ärmer. Wenig später erstattete die Frau bei der Polizei Anzeige gegen Robert R. wegen Tierquälerei.

Gestern musste sich der Bauarbeiter vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft unterstellte ihm eine „fremdes Leid missachtende Gesinnung“. Robert R. gab zu, der Katze öfter mal „ein paar geballert“ zu haben. Durch die Gegend geschmissen habe er sie jedoch nie. Am 6. Oktober 2008, so glaubte er, sei er überhaupt nicht in der Wohnung von Anne A. in der Waldstadt gewesen. Obwohl sie damals hochschwanger war, er der Vater des Kindes ist, habe er bereits mit einer anderen Frau zusammengelebt.

Anne A. versicherte im Zeugenstand, Robert R. sei leicht angetrunken gegen 22 Uhr bei ihr aufgetaucht. Er habe „Schnecke“ im Flur auf den Arm genommen. „Dann hörte ich einen dumpfen Knall. Als ich mich umdrehte, lag die Katze auf dem Boden im Schlafzimmer. Ich habe sie gestreichelt. Verletzungen habe ich da noch nicht gesehen“, berichtete Anne A. „Am nächsten Morgen wunderte ich mich, dass Schnecke gar nicht ins Wohnzimmer kam. Sie lag immer noch im Schlafzimmer. Ich sah auch ein paar Blutstropfen.“ Obwohl die Katze schwer Luft bekam, sei sie da noch nicht auf die Idee gekommen, einen Tierarzt aufzusuchen. Nach einigen Tagen habe „Schnecke“ dann allerdings nichts mehr gefressen.

„Ich kann natürlich nicht sagen, woher die Verletzung des Tieres rührte. Am wahrscheinlichsten schien, dass ein Fremdkörper von außen in die Nase eingedrungen war“, führte der als Zeuge geladene Veterinär Doherr aus. „Den habe ich unter Narkose entfernt.“ Wäre „Schnecke“ durch die Gegend geworfen worden, sähe das Verletzungsmuster anders aus.

„Sie haben nicht gesehen, dass der Angeklagte die Katze durch die Luft geschmissen hat?“, vergewisserte sich Amtsrichterin Kerstin Nitsche bei Anne A. „Kann es sein, dass Sie ihm eins auswischen wollen, weil er Sie hochschwanger sitzengelassen hat?“ Das verneinte Anne A. vehement. „Ich wollte ja nichts von ihm. Dooferweise kam dann das Kind“, erklärte sie lakonisch.

Dem Angeklagten sei „das Werfen der Katze nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, befand die Staatsanwältin. Dem schloss sich das Gericht an. Freispruch! (Namen geändert.) Hoga

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