zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Schreddern und Sägen in Sanssouci

Verletzung der Rechtsvorschriften beim B-Plan Lennéstraße / Erneute Auslegung bis 15. Oktober

Stand:

Verletzung der Rechtsvorschriften beim B-Plan Lennéstraße / Erneute Auslegung bis 15. Oktober Brandenburger Vorstadt - Wegen Verletzung der Rechtsvorschriften ist der Bebauungsplan Nr. 84 „Lennéstraße“ vom brandenburgischen Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV) nicht genehmigt worden. Bei dem Gebiet handelt es sich um den hoch sensiblen Bereich direkt an der südlichen Flanke des Parkes Sanssouci. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss wegen der Beanstandung eine erneute Auslegung, die bis zum 15. Oktober läuft. Ausgerechnet die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gibt Anlass zur Beanstandung. Das MSWV teilt nämlich mit: „Der Immissionskonflikt zwischen der Holzschredderanlage (Schirrhof) und dem festgesetzten allgemeinen Wohngebiet (WA) der Lennéstraße 11-12 ist nicht bewältigt.“ Darüber hinaus gibt es neben dem Schirrhof, auf dem sich Werkstätten der Stiftung befinden, noch eine weitere Schredderanlage. Im B-Plan ist sie als „Erdlagerplatz“ bezeichnet. In unmittelbarer Nähe des Chinesischen Hauses auf der einen und der Wohnbebauung auf der anderen Seite zerschreddert die Gartendirektion unter erheblicher Lärmerzeugung ihre Holzabfälle. Das B-Plangebiet „Lennéstraße“ ist gewissermaßen von Schredderanlagen eingeschlossen. Wie Gabriele Strache vom Bereich „Verbindliche Bauleitplaung“ der Stadt auf PNN-Anfrage mitteilt, gebe es Gespräche mit der Stiftung, um den Konflikt mit dem Schirrhof auszuräumen. Die Stiftung stellte der Stadt Prüfergebnisse der Schallpegelmessungen von Schredderanlage und Kreissäge auf dem Schirrhofgelände zur Verfügung. Die von den Geräuschquellen ausgehenden Emissionen überschreiten die zulässigen Richtwerte zum Teil recht erheblich. In der Nähe des Chinesischen Hauses, wo keine Messungen stattfanden, dürfte das ähnlich sein. Trotzdem teilt der Bereich Umwelt und Natur auf eine einschlägige Beschwerde mit, dass es nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gestattet sei, „die genannten Arbeiten werktags von 7 bis 20 Uhr durchzuführen“. Die Stiftung begrüßt zwar den B-Plan Lennéstraße wegen der Einschränkungen für eine Zusatzbebauung, schafft aber selbst Konfliktpotenzial. Nach dem im Stadthaus ausliegenden Text „kann der Verursacher der Emissionen jedoch nicht zu einer Reduzierung der Beeinträchtigung veranlasst werden.“ Um dennoch die städtebaulichen Zielvorstellungen erreichen zu können, seien passive Schutzmaßnahmen an den Außenbauteilen der benachbarten Wohngebäude erforderlich. Insgesamt lässt der Bebauungsplan 84 nur sehr eingeschränkte Neubebauungen zu, wobei die auf den Grundstücken Lennéstraße 11 und 12 zulässigen Baugrenzen recht nahe an die Emissionsquellen heranrücken. Im Bereich des Chinesischen Hauses ist vor allem das Wohnhaus Lennéstraße 20a betroffen, das bereits außerhalb des festgesetzten allgemeinen Wohngebietes in einer „privaten Grünanlage“ steht, jedoch dem Bestandsschutz unterliegt. Günter Schenke

Günter Schenke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })