Landeshauptstadt: Schriftliche Nachweise
Pflegetagebuch hilft bei Erbstreit
Stand:
Mit dem neuen Erbrecht werden pflegende Kinder bessergestellt. Sie führen aber besser ein „Pflegetagebuch“, um ihre Hilfeleistung in einem Erbrechtsstreit nachweisen zu können. Das rät das Deutsche Forum für Erbrecht in München. Saubermachen, Mittagessen kochen, einkaufen und die Pflege selbst sollten Kinder darin exakt dokumentieren. Auch Datum und Uhrzeit gehören hinein - und die gepflegte Person muss gegenzeichnen. Nur das bringe Rechtssicherheit, auch wenn der Aufwand hoch und das Vorgehen sehr bürokratisch ist. Denn sollte etwa Schwester oder Bruder des Pflegenden die erbrachte Leistung in Zweifel ziehen, zählen schriftliche Nachweise.
Hintergrund ist, dass Pflegeleistungen beim Verteilen des Erbes ab 2010 häufiger berücksichtigt werden. Bislang war das nur der Fall, wenn pflegende Kinder Einbußen beim Einkommen hatten, weil sie im Beruf kürzertraten. Diese Voraussetzung wurde aus dem Gesetz gestrichen. dpa
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: