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Aus dem GERICHTSSAAL: Schrott „weggefunden“

Bewährung und Geldbuße für vielfach Vorbestraften

Stand:

„Normalerweise müsste man eine solche Sache nicht so hoch hängen. Der Schaden ist nicht allzu groß, zudem wurde er bereits ausgeglichen“, erklärt die Richterin. Doch bei dem Vorstrafenregister des Angeklagten sei es zwingend geboten, eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung auszusprechen. Und damit es ein bisschen weh tue, sei eine Geldbuße von 1000 Euro vonnöten. Jens J.* (27) schluckt. Dennoch akzeptiert er das Urteil. Das Wichtigste für den Schrotthändler ist, seine Ich-AG am Laufen zu halten. Schon einmal wurde die Geschäftstätigkeit zwangsweise unterbrochen, als eine Bewährungsstrafe widerrufen wurde.

Der Potsdamer stahl in der Vergangenheit wie ein Rabe, verstieß gegen das Betäubungsmittelgesetz, kollidierte wegen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Körperverletzung, Computerbetruges und Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit dem Gesetz. Nun wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwischen dem 16. und 19. Juli vorigen Jahres mit einem bislang unbekannt Gebliebenen von einem Recyclinghof in der Drewitzer Straße Schrott im Wert von 80 Euro entwendet zu haben. Besonders erschwerend sei, dass Jens J. diesen Diebstahl nur ein halbes Jahr nach einer Verurteilung wegen Kabeldiebstahls verübt habe. Zudem stand er zum Zeitpunkt der Tat unter zweifacher Bewährung.

„Ich dachte, jemand hätte das Zeug dort illegal gelagert. Die Gegend war total verwildert“, will Jens J. dem Gericht weismachen. Einen Zaun oder ein Hinweisschild, dass es sich bei dem Gelände um Firmenterrain handelt, habe er nicht gesehen. Der Schrotthaufen befand sich innerhalb eines eingezäunten Bereichs, der am Haupttor mit einem Schild gekennzeichnet ist. Zur Nuthe hin ist der Platz allerdings nur mit Baumstämmen abgegrenzt“, hält ein Mitarbeiter der betreffenden Firma im Zeugenstand dagegen. „Als ich Freitagabend Feierabend machte, war der Schrott noch da. Montag Früh war er weg.“

„Der Platzbetreiber ist mein Nachbar. Er beschwert sich immer, dass bei ihm so viel geklaut wird“, erzählt Benno B.* (57). Deshalb würden er und andere Anwohner nun die Augen offen halten. An dem bewussten Wochenende habe er zwei junge Männer beobachtet, die ihm am helllichten Tag mit einem Fahrradanhänger voller Schrott entgegenkamen, ihn dann in einen in der Nähe parkenden Transporter umluden. „Das Wegfinden von Schrott scheint meinen Mandanten wieder einmal übermannt zu haben“, glaubt der Verteidiger. Da sich Jens J. aber insgesamt auf einem guten Weg befände, solle man ihm eine Chance einräumen. Das sieht das Gericht ebenso und setzt die Zeit der Bewährung auf drei Jahre fest (*Namen geändert). Hoga

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