zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Schummerlicht am Park

Erste Bedenken gegen neue Genehmigung für Flutlicht

Stand:

Babelsberg - Das Gezerre um den Fortbestand der Flutlichtmasten im Babelsberger Fußballstadion hat begonnen. Bereits ein Dreivierteljahr vor Ablauf der einst befristet erteilten Baugenehmigung werden erste Bedenken gegen eine im April 2006 beantragte unbefristete Verlängerung der Genehmigung eingebracht. Es seien erste „denkmalschutzrechtliche Vorbehalte geäußert worden, wie schon bei der Ausgangsgenehmigung“, teilte die Potsdamer Stadtverwaltung nun auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Andere mit. Diese wollte unter anderem wissen, ob es Vorbehalte gegen eine Genehmigung gebe und welche Auswirkungen zukünftig die Nichtgenehmigung der Anlage hätte.

Es ist die zweite Anfrage binnen kurzer Zeit zu diesem Thema. In der ersten – von der SPD gestellt – wurde die Erteilung der Genehmigung im Falle einer Anpassung des Babelsberger Parks an seine ursprüngliche Gestaltung als „eher gering“ eingeschätzt. Die Anlage mit abknickbaren Flutlichtmasten wurde vor fünf Jahren noch in der Ära Detlef Kaminski beim Sportverein Babelsberg 03 gebaut. Nach langem Streit wurde eine befristete Baugenehmigung bis April 2007 durch Ministerin Johanna Wanka (CDU) und die Oberste Denkmalschutzbehörde erteilt. Sollte diese nun nicht verlängert werden, droht dem einst 850 000 Euro teuren Projekt – die Mittel wurden aus den Hauptstadtmitteln zur Verfügung gestellt – der Rückbau. Sollte es soweit kommen, wäre der Sportbetrieb der beiden das Karl-Liebknecht-Stadion nutzenden Vereine – der SV Babelsberg 03 und Frauenfußball-Bundesligist FFC Turbine Potsdam – eingeschränkt. „Dies würde negative Auswirkungen auf die Lizensierung der Vereine für Bundesliga bzw. Regionalliga haben“, teilt die Verwaltung mit. Denn Flutlicht gilt in diesen Spielklassen als Bedingung zur Teilnahme am Ligabetrieb.

Einst errichtete die Stadt Potsdam die Flutlichtanlage, doch inzwischen gehört das Gelände dem Verein SV Babelsberg 03 in Erbbaupacht. In einem Monat werden sich Verein und zwei Anwohner vor Gericht gegenüberstehen – sie klagten gegen frühere Überschreitungen der Betriebsgenehmigung, unter anderem auch der Flutlichtanlage. jab

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })