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Landeshauptstadt: Schutz, Last, Verfall

ATLAS Von Günter Schenke Wer ein Denkmal besitzt, für den kann das Vorteil oder Last sein – manchmal beides zugleich. Und wenn der Gesetzgeber neue Bestimmungen erlässt, fragt sich jeder Betroffene: Bringen sie mehr Vorteile oder mehr Lasten?

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ATLAS Von Günter Schenke Wer ein Denkmal besitzt, für den kann das Vorteil oder Last sein – manchmal beides zugleich. Und wenn der Gesetzgeber neue Bestimmungen erlässt, fragt sich jeder Betroffene: Bringen sie mehr Vorteile oder mehr Lasten? Passionierte und professionelle Denkmalschützer interessiert vor allem: Wird das neue Gesetz dem Anliegen gerecht, das Erhaltenswerte zu schützen? Das Schlimme ist, dass sich all diese Fragen im Vorfeld der Novellierung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes nicht eindeutig beantworten lassen. Gewiss: Wesentliche Vorteile bringt es für Eigentümer nicht, denn es gibt nicht mehr Förderung durch die öffentliche Hand. Wer hingegen eine Unterschutzstellung seines sanierungsbedürftigen Hauses anstrebt, könnte eventuell vom schnelleren Verfahren profitieren. Wer etwas von der Steuer abzusetzen hat, kann das innerhalb von 12 Jahren tun und erhält den Rohbau praktisch umsonst. Das war auch bisher so wie auch die Fassadenförderung in Sanierungsgebieten. Wer aber per Federstrich erfährt, dass sein Haus in der Landesliste erfasst ist, könnte dadurch Nachteile haben, weil er geplante Investitionen unter den Bedingungen von Denkmalauflagen nicht tätigen kann. Und wer ein verfallenes Denkmal sein Eigen nennt und nichts abzuschreiben hat, ist schlecht dran. Ihm bleibt nur noch, es für“n Appel und “n Ei zu verkaufen. Wenn nicht, verfällt die Hütte.

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