Landeshauptstadt: Schwanger? Fitnessvertrag kündigen
Schwangere Frauen können ihren Vertrag mit Sport- und Fitness-Studios fristlos kündigen, entschied das Amtsgericht Mühldorf a. Inn (AZ - 1 C 832/04 -).
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Schwangere Frauen können ihren Vertrag mit Sport- und Fitness-Studios fristlos kündigen, entschied das Amtsgericht Mühldorf a. Inn (AZ - 1 C 832/04 -). Nach Ansicht der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) folgt daraus, dass man den Vertrag auch nicht wieder aufnehmen muss, wenn der Mutterschutz abgelaufen ist. Einer Schwangeren sei es ab einem bestimmten Zeitpunkt körperlich nicht mehr möglich, das Trainingsangebot uneingeschränkt zu nutzen. Daher könne der Vertrag auch fristlos gekündigt werden, so die Richter. Zudem ändere sich die Lebensgestaltung nach der Geburt eines Kindes grundlegend, so dass eine junge Mutter nicht mehr gezwungen werden könne, den Vertrag fortzuführen. pnn
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