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Aus dem GERICHTSSAAL: Schwarzfahrer, Dieb und Wüterich

900 Euro Strafe für arbeitslosen Lackierer

Stand:

Den ersten Vorwurf gesteht Martin M.* (25) ohne Wenn und Aber. Der arbeitslose Lackierer versteckte sich am 14. Juni 2006 auf der Toilette des Regionalzuges zwischen Werder und Potsdam, um der Fahrkartenkontrolle zu entgehen. Er hatte kein gültiges Ticket. Als Polizeibeamte die Tür öffneten, den Schwarzfahrer aufforderten, seine Personalien preiszugeben, bedachte Martin M. sie mit üblen Worten, wehrte sich gegen die vorläufige Festnahme. Problematischer wird es, ihm Punkt zwei der Anklage nachzuweisen. Der junge Mann soll am 28. Oktober 2005 am Bahnhof Werder ein teures Fahrrad gestohlen, es auseinandergebaut, den Rahmen dann einem Kumpel verkauft haben. „Der Rahmen war vom Sperrmüll. Der lag am Straßenrand “, beteuert der Angeklagte. Er wird durch die Aussage des Kumpels überführt, wenn auch erst nach eindringlichem Appell von Gericht und Staatsanwaltschaft an seine Wahrheitspflicht. Schließlich kassiert Martin M. wegen Erschleichens von Leistungen, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung sowie Diebstahls eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro.

„Ich habe mein Mountainbike mit dem Vorderrad am Fahrradständer gesichert“, berichtet Eric E.* (inzwischen 18.) „Als ich von der Schule nach Hause fahren wollte, waren zwar Vorderrad und Schloss noch da, aber der Rest fehlte.“ Inzwischen habe er sein Veloziped wieder, allerdings in anderer Zusammensetzung, so der Abiturient. Als Nächster wird René R.* (27), der Kumpel des Angeklagten, in den Zeugenstand gerufen. Er ist bereits rechtskräftig wegen Hehlerei verurteilt, hat also kein Aussageverweigerungsrecht. Als die Polizei nach gestohlenen Fahrrädern fahndete, ein neu aufgebautes Rad, dessen Grundlage der gestohlene Rahmen bildete, in seinem Keller fand, gab er zu, ihn für 50 Euro vom Angeklagten gekauft zu haben. Martin M. habe ihm erzählt, er hätte das Mountainbike „irgendwo in Brandenburg geklaut.“ „Stimmt nicht, er hat gesagt, das ist vom Grobmüll“, versichert René R. verlegen grinsend. „Die Polizisten müssen da etwas falsch verstanden haben.“ Sofort hakt der Richter nach: „Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihr Aussageverhalten richtigzustellen. Haben Sie sich vor der Verhandlung mit dem Angeklagten abgesprochen?“ René R. windet sich, gibt schließlich zu, eben gelogen zu haben, um seinen Kumpel zu schützen. „Ich wusste, dass der Rahmen gestohlen war.“ „Wenn Sie das nächste Mal als Zeuge auflaufen, sollten Sie nicht Gott spielen und die Wahrheit verbiegen. Die Mindeststrafe für uneidliche Falschaussage liegt bei drei Monaten“, warnt der Staatsanwalt. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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