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Aus dem GERICHTSSAAL: Schwarzfahrer oder Betrugsopfer? Angeklagter soll Bahn um 130 Euro geprellt haben

Pjotr P.* soll die Bahn im Frühjahr 2013 als Schwarzfahrer um rund 130 Euro geprellt haben – aufgeklärt werden konnten die Vorwürfe, die der Angeklagte bestritt, trotz der Zeugenaussagen eines Lokführers und eines Zugbegleiters am Donnerstag vor dem Potsdamer Amtsgericht aber nicht.

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Pjotr P.* soll die Bahn im Frühjahr 2013 als Schwarzfahrer um rund 130 Euro geprellt haben – aufgeklärt werden konnten die Vorwürfe, die der Angeklagte bestritt, trotz der Zeugenaussagen eines Lokführers und eines Zugbegleiters am Donnerstag vor dem Potsdamer Amtsgericht aber nicht. Das Gericht stellte das Verfahren gegen den 23-jährigen Polen ein, nachdem der Verteidiger erklärt hatte, dass sein Mandant in einem anderen Verfahren am Amtsgericht Würzburg mit einer Haftstrafe rechnen muss.

P. soll laut Anklage zwischen dem 27. April und dem 23. Mai 2013 viermal ohne Fahrkarte in Zügen zwischen Nürnberg und Würzburg oder Nürnberg und München erwischt worden sein. Pjotr. P. sieht sich zu Unrecht verfolgt. „Ich war das nicht“, beteuerte der arbeitslose Mann. Zwar habe er damals in Würzburg gewohnt: „In Nürnberg kannte ich allerdings niemanden. Und nach München bin ich auch nicht gefahren.“ Anfang 2013 habe er seinen polnischen Reisepass verloren, den Verlust aber nicht gleich gemeldet. Im August habe er bei der Botschaft einen neuen Pass beantragt und bekommen. „Kann ich den mal sehen?“, fragte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und betrachtete das Dokument. Es scheint alles in Ordnung damit. Vorsichtshalber prüfte auch Amtsrichter Francois Eckardt den Pass.

Es könne gut sein, dass jemand den Pass des Angeklagten gefunden und missbraucht habe. Denkbar sei auch, dass sein zwei Jahre jüngerer Bruder, der ebenfalls in Potsdam lebt, der ominöse Schwarzfahrer gewesen sei, gibt Verteidiger Steffen Voigt zu bedenken. Zugbegleiter Rainer L. aus Nürnberg kann sich jedenfalls nicht mehr an das Gesicht desjenigen erinnern, der ihm am 23. Mai 2013 ohne Fahrkarte ins Netz ging. „In einem solchen Fall fordere ich Personalausweis oder Reisepass. Dann vergleiche ich das Bild mit der Person, die vor mir steht. Wenn mir etwas merkwürdig vorkommt, rufe ich die Polizei“, erklärte der Bahnmitarbeiter. Da ihm im konkreten Fall nichts verdächtig erschienen sei, habe er Anzeige gegen den vermeintlichen Passbesitzer Pjotr P. erstattet.

Der junge Mann, den er am 27. April 2013 ohne Ticket erwischte, habe weder Ausweis noch Pass bei sich gehabt, erzählte Zugführer Dirk E. aus Euskirchen. Den Namen des Schwarzfahrers habe er sich aus einem anderen Dokument, vermutlich Krankenkassenkarte oder Fahrerlaubnis, abgeschrieben. „Er hat mir auf alle Fälle etwas mit Bild vorgelegt. Und das stimmte mit demjenigen, der vor mir stand, überein“, so der Zeuge.

Sein Mandant müsse sich demnächst vor dem Amtsgericht Würzburg wegen gewerbsmäßiger Untreue und gefährlicher Körperverletzung – Mindeststrafe je sechs Monate – verantworten, sagte Verteidiger Voigt: „Da kommt er um eine Verurteilung nicht herum.“ Um das aktuelle Verfahren nicht unnötig aufzublähen und weitere Beweisanträge zu stellen, sei es sinnvoll, es im Hinblick auf die drohende Strafe einzustellen. Staatsanwaltschaft und Gericht stimmten dem zu. Hoga

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