Aus dem GERICHTSSAAL: Sechs Jahre Haft für den Bandenchef
Landgericht: Marktwert der Drogen hätte bei einer halben Million Euro gelegen
Stand:
Wegen bandenmäßigem gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilte das Landgericht gestern den Potsdamer Marco F. (46) zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren. Sein Cousin und Komplize Björn Sch. (32) erhielt fünf Jahre Haft. Ein weiteres Bandenmitglied kam mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. Bei drei der sechs Angeklagten erkannte die Kammer lediglich auf Beihilfe. Sie wurden mit Freiheitsstrafen von zweieinhalb Jahren, zwei Jahren und vier Monaten sowie zwei Jahren – letztere auf Bewährung – sanktioniert.
Marco F. – einschlägig vorbestraft – war nach Ansicht des Gerichts der Kopf der Bande. Es bereitete ihm keine Probleme, Amphetamine in großem Stil aus den Niederlanden nach Potsdam einzuschmuggeln. Sie wurden auf dem Anwesen eines Angeklagten in Golm gelagert, gestreckt und portioniert. Um den konspirativ agierenden Rauschgifthändlern das Handwerk zu legen, hörte das Landeskriminalamt die Telefonate der Verdächtigen ab, setzte später verdeckte Ermittler ein. Einem von ihnen gelang es, das Vertrauen von Marco F. zu erlangen. Der ließ im August 2009 dann 13 Kilo synthetische Drogen im Gesamtwert von 50 000 Euro an ihn liefern. Entsprechend gestreckt hätte der Verkaufswert des „Stoffs“ gut bei einer halben Million Euro gelegen aus. „Es ging also um richtig viel Geld“, führte der Kammervorsitzende aus. Marco F. hatte während des seit März andauernden Prozesses gesagt, er habe schließlich „keine Mickymaus-Geschäfte“ machen wollen.
Strafmildernd wertete das Gericht die Geständnisse der Angeklagten, auch wenn sich einige erst sehr spät zu den Vorwürfen äußerten. Zu ihren Gunsten sei auch davon auszugehen, dass zu keiner Zeit Gefahr bestand, dass das Rauschgift in die Öffentlichkeit gelangen könnte. Es sei von Anfang an unter Polizeiaufsicht gewesen. Der Verteidiger von Marco F. hatte sich in seinem Plädoyer gegen eine „bandenmäßige Begehungsweise“ gewandt. Er sprach auch von einer „provozierten Tat“ der Ermittlungsbehörden. Der Vorsitzende hielt dagegen, es sei zum Schutz der Rechtsordnung geboten gewesen, dem Treiben der Bande mit Hilfe von verdeckten Ermittlern und angeblichen Interessenten ein Ende zu bereiten. Hoga
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