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Landeshauptstadt: Seesportclub: Bisher kein Ersatzstandort 2017 läuft der Vertrag mit der Schlösserstiftung aus

Babelsberg - Für den Seesportclub am Babelsberger Park ist derzeit kein Ersatzstandort in Sicht. Das hat das Sportdezernat jetzt den Stadtverordneten mitgeteilt.

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Babelsberg - Für den Seesportclub am Babelsberger Park ist derzeit kein Ersatzstandort in Sicht. Das hat das Sportdezernat jetzt den Stadtverordneten mitgeteilt. Als möglicher Ausweichstandort sei etwa das Gelände des Potsdamer Segelvereins in der Templiner Straße 23 geprüft worden. Das Ergebnis: „Die Auslastung des Vereinsgeländes lässt eine Unterbringung nicht zu. Zusätzliche Stellplätze sind nicht vorhanden. Die Wassertiefen sind kritisch zu bewerten.“ Auch ein Bootsplatz am Kiewitt ist demnach ungeeignet: „Die Platz- und Raumverhältnisse sind nicht ausreichend, um den Minimalforderungen des Seesportvereins Rechnung zu tragen.“

Der rund 100 Mitglieder starke Seesportclub hat derzeit für seinen Standort einen seit fast 25 Jahren laufenden Vertrag mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG), der im Dezember 2017 ausläuft. Pacht oder Miete zahlt der aus einer DDR-Seesportsektion hervorgegangene Verein dafür nicht. Auf Teile des Clubgeländes soll nach dem Wunsch der Stiftung das Strandbad Babelsberg ziehen, damit ein historischer Rundweg wieder neu angelegt werden kann (PNN berichteten). Das Bildungsdezernat erklärt, für eine Ersatzfläche werde nun eine andere Möglichkeit im Zusammenhang mit der angedachten Verlagerung des Strandbades geprüft. Dafür sollen Gespräche mit der kommunalen Stadtwerke-Tochter „Bäderlandschaft“ und der Schlösserstiftung wieder aufgenommen werden. Unter anderem ist strittig, wer die Kosten für den Umzug des Strandbades übernehmen soll, von bis zu einer Million Euro ist die Rede.

Allerdings untersucht die Stadt auch, ob sie überhaupt eine Ersatzfläche für den Seesportclub finden muss. In der Mitteilung des Dezernats heißt es: „Es wird auch vertiefend juristisch geprüft werden, inwieweit das Sportfördergesetz des Landes Brandenburg hier zutrifft.“ In dem Gesetz ist geregelt, dass „bei Aufgabe einer öffentlichen Sportstätte zugunsten einer anderen Nutzung“ in der Regel eine angemessene Ersatzsportfläche zur Verfügung gestellt werden muss. Käme die Stadtverwaltung zum Schluss, dass das Gesetz in dem Fall nicht zutrifft, müsste sie nicht zwingend eine Ersatzfläche finden. Die Stadtverordneten hatten sich auf Antrag der Linken allerdings für den Erhalt des Seesportclubs starkgemacht.

Zugleich listet das Bildungsdezernat die Vorstellungen des Vereins für einen Ersatzstandort auf: Nach Angaben des Vereins benötige dieser mindestens Gebäudeflächen mit Räumen zum Umkleiden, Sanitärräume mit Duschen, ein Büro sowie einen Versammlungsraum mit Küche. Erforderlich sei auch eine kleinere Halle zum Unterstellen der Vereinsboote. Notwendig seien darüber hinaus Trainingsfreiflächen von rund 3000 Quadratmetern für das Seesportmehrkampftraining und wenigstens 35 Wasserliegeplätze für Boote. Über sich selbst schreibt der Verein auf seiner Internetseite: „Im Kuttersegeln und -rudern gehören wir zu den erfolgreichsten Seesportvereinen in Deutschland.“ HK

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