Landeshauptstadt: Seestraße 7 mit Satzung unvereinbar
Der in der Seestraße 7 geplante Dreigeschosser sei nicht mit der „Gestaltungssatzung Berliner Vorstadt“ vereinbar. Zu diesen Schluss kommt jetzt der Leiter der Oberen Bauaufsicht Gerd Gröger in einem Schreiben an die Rechtsanwälte, die einen Nachbarn rechtlich vertreten.
Stand:
Der in der Seestraße 7 geplante Dreigeschosser sei nicht mit der „Gestaltungssatzung Berliner Vorstadt“ vereinbar. Zu diesen Schluss kommt jetzt der Leiter der Oberen Bauaufsicht Gerd Gröger in einem Schreiben an die Rechtsanwälte, die einen Nachbarn rechtlich vertreten.
Mit den gefassten Schutzzielen habe sich die Stadt Potsdam allerdings planerisch und gestalterisch so gebunden, dass Bauherren wenig Gestaltungsfreiheit bleibe, räumte der Behördenleiter ein. Dennoch müsse sich die Stadt jetzt an die Satzung halten. Der Wunsch nach einem Befreiungsschlag, so Gröger, sei verständlich, aber nicht rechtmäßig. Der Leiter der Bauaufsicht kritisiert außerdem Stadtplanungschef Andreas Goetzmann, der den Entwurf für die Seestraße 7 im jüngsten Bauausschuss als „seine Vorstellung von zeitgenössischer Architektur“ verteidigt hatte. Die Vorgaben der Satzung seien minutiös umgesetzt, hatte Goetzmann gesagt. „Das entspricht nicht den Tatsachen“, lautet aber das Gröger-Ergebnis. Wenn praktisch kein Bauvorhaben ohne Ausnahmegenehmigungen auskomme, wie der Oberen Bauaufsicht mitgeteilt wurde, dann würden Entscheidungen vom gestalterischen Geschmack des Entscheidungsträgers abhängen, warnt Gröger.
Der Verein Berliner Vorstadt hatte sich bereits im Vorfeld gegen die Pläne in der Seestraße Ecke Rubensstraße gewehrt und durch einen Gutachter bestätigen lassen. Dennoch hatte der Bauausschuss dem Entwurf zugestimmt. NIK
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: