Landeshauptstadt: Sicherer Stellplatz fürs Fahrrad
Bauherren müssen künftig auch an das Zweirad denken, wenn sie neu bauen oder sanieren
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Bauherren müssen künftig auch an das Zweirad denken, wenn sie neu bauen oder sanieren Potsdam ist zum Radeln da. Das klappt zwar noch nicht überall reibungslos, ganz besonders schwierig aber ist es , sein Zweirad abzustellen, wenn man zum Einkaufen, zur Arbeit oder auch zum Relaxen irgendwohin eilt. Da bleibt kein Laternenpfahl und Mast, kein Bäumchen oder Geländer verschont. Fahrradfreundlichere Bedingungen soll nun die neue Stellplatzsatzung schaffen, die heute den Stadtverordneten zur Abstimmung vorgelegt wird. Sie gibt zwingend vor, wie viele Fahrräder bei einem Neubau oder der grundlegenden Sanierung eines Hauses einen vernünftigen Standplatz finden müssen. Pro 100- Quadratmeterwohnung müssen zum Beispiel künftig zwei Fahrrad-Stellplätze mitgebaut werden, bei größeren Wohnungen sogar vier. Kinder- und Jugendwohnheime haben pro 15 Betten zehn vorzusehen, Seniorenwohnstätten allerdings nur einen für zehn Wohnungen. Aufgelistet sind auch Büro- und Verwaltungsgebäude, Läden und Geschäftshäuser, Einkaufszentren, Gaststätten und Kultureinrichtungen mit der jeweiligen Anzahl. Da die alte Stellplatzsatzung ohnehin den neuen Landesrichtlinien angepasst werden musste, wurde bei der Überarbeitung auch gleich der schon lange und von vielen Seiten geforderten Fahrradstellplätze gedacht. Denn bisher war lediglich geregelt, dass ein Bauherr entsprechend der gesetzlichen Norm Autostellplätze zur Verfügung stellen muss. War das aus objektiven Gründen nicht möglich, konnte er eine Ablösesumme an die Stadt zahlen. Die versuchte dann, Ausgleichsparkplätze entweder in Parkhäusern, Tiefgaragen oder auf der Straße zu schaffen. Bei den Fahrradabstellmöglichkeiten soll es dagegen auch bei Platzmangel keinen Pardon geben. Passen die fest zu verankernden Fahrradständer beim besten Willen nicht auf das Bauherrengrundstück, kann er auf öffentlichen Raum ausweichen wie das zum Beispiel schon vor der Musikschule praktiziert wurde. Im Paragraf 6 der Stellplatzsatzung fasst die Stadt die Gestaltung der Abstellanlagen ziemlich weit. Sie verlangt größtmögliche Nähe zum Zielort, gibt aber bei der Gestaltung lediglich eine Reihe von Stellanlagen an, die sie favorisiert. „Wir werden die Bauherren natürlich beraten und klarmachen, was wir unter sicheren Stellplätzen verstehen“, meint dazu Baubeigeordnete Elke von Kuick- Frenz. Gewünscht werden Ständer, die als Anlehnbügel, Doppelroller oder Vorderradhalter Anschließmöglichkeit für den Rahmen bieten. Kritisch werden dagegen die „Felgenkiller“ gesehen, einfache Vorderradhalter, bei denen sich das Rad verkanten und verbiegen kann. Auch ein sicheres Anschließen sei dort nicht möglich. Fachbereichsleiter Stadtplanung und Bauordnung Andreas Goetzmann sah da auch bei der Stadtverwaltung Verbesserungsbedarf. Auf Vorschlag von Karstadt soll für die Brandenburger Straße ein möglichst einheitliches Konzept mit allen Beteiligten erarbeitet werden. Auf die Ausstattung des Kulturstandortes Schiffbauergasse müssen die Radler noch einige Zeit warten.
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