Aus dem GERICHTSSAAL: Sie wollte auf den Tod nicht warten Rentnerin veruntreute Geld ihres Verlobten
Das Gericht befand Rosemarie R.* (64) gestern der veruntreuenden Unterschlagung sowie des Versuchs dazu für schuldig und verurteilte sie zu 1800 Euro Strafe.
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Das Gericht befand Rosemarie R.* (64) gestern der veruntreuenden Unterschlagung sowie des Versuchs dazu für schuldig und verurteilte sie zu 1800 Euro Strafe. Die Rentnerin sollte das Sparkassenbuch ihres Verlobten Karl K.* aufbewahren, so lange er im Krankenhaus liegt. Im Falle seines Todes – so die Verfügung des Schwerkranken - dürfe die Frau auf das Guthaben von 2624 Euro zurückgreifen. Doch so lange wollte Rosemarie R. offenbar nicht warten. Am 25. Juli 2006 hob sie bei der Sparkasse im Hauptbahnhof 2000 Euro ab. Eine Woche später wollte sie den Rest. Der wurde ihr verwehrt. Karl K. hatte das Konto sperren lassen.
„Karl hat gesagt, räume das Konto leer. Das Geld ist für dich “, beteuerte die korpulente Angeklagte zu Prozessbeginn. „Ich habe davon Schulden bezahlt, eine Monatsmiete und die Rechnung für meine Zähne.“ Da der 70-Jährige inzwischen verstorben ist, verlas Amtsrichter Thomas Lange seine damals bei der Polizei gemachte Aussage. „Es ist eine bodenlose Frechheit, wie mich diese Person abgezogen hat“, beschwerte sich der Kranke. Rosemarie R. habe auf seinen Namen Waren bestellt, die Rechnungen von seinem Giro-Konto bezahlt. Als er erfuhr, dass sie noch verheiratet ist, wenn auch getrennt lebend, habe er das Verlöbnis gelöst. Das habe die Angeklagte jedoch nicht daran gehindert, ihn munter weiter auszunehmen. „Das Sparkassenbuch habe ich ihr nicht geschenkt, nur zur Aufbewahrung gegeben“, beteuerte der Mann. Das bekräftigte auch die Schwester von Karl K. Sie erzählte, Rosemarie R. habe im Namen ihres Bruders ein Testament verfasst, das sie in den Genuss seines Kleinwagens sowie des Sparbuchs bringen sollte. „Aber das ist ja zum Glück ungültig.“ Im Übrigen habe sich die Ex-Verlobte längst nicht so um den Todkranken gekümmert, wie sie es ihrer Umwelt weismachen wollte.
„Ich war jeden zweiten Tag bei Karl in der Klinik“, parierte Rosemarie R. aufgebracht. „Als ich ihn im Herbst 2005 über eine Annonce kennenlernte, habe ich ihm gleich gesagt, dass ich noch verheiratet bin. Die Verlobung hat er an dem Tag gelöst, als ihm die Ärzte offenbarten, dass er nicht mehr gesund wird. Er wollte mir die Beziehung wohl nicht länger zumuten.“
Amtsrichter Lange sah das Ende des Verlöbnisses allerdings in der „Problemlage des zu großen Geldabflusses“. Rosemarie R., die ihre Felle wegschwimmen sah, habe genommen, was noch zu kriegen war. „Karl K. hat ihr sein Sparbuch für den Fall überlassen, dass er nicht mehr lebend aus dem Krankenhaus kommt“, so der Richter. Doch die Angeklagte habe es widerrechtlich zu seinen Lebzeiten geplündert. (*Namen geändert.) Hoga
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