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Landeshauptstadt: Skaten unter Hochspannung

Gefährlich oder nicht? / Landesumweltamt war an Skaterfläche Friedrich-List-Straße nicht beteiligt

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Innenstadt – Die neue Skateranlage an der Friedrich-List-Straße ist fertig. Doch bisher ließ sich noch kein Inline-Skater blicken. Der kleine „Fun-Park“ zwischen Autostraße und Nuthe auf der einen sowie Umspannwerk und Brache auf der anderen Seite liegt ziemlich verwaist da. Nur wenige Kratzer gibt es auf den Asphaltpisten und Beton-Ramps. Eine richtige Half-Pipe fehlt – ein Grund mehr, die Anlage links liegen zu lassen. Zudem ist deren Benutzung nach Einbruch der Dunkelheit wegen Fehlens einer Beleuchtung nicht gestattet. Ihr Betreten ist außerdem nur mit Schutzausrüstung erlaubt. Einen kostenlosen Verleih solcher Ausrüstungen, wie in anderen Städten üblich, gibt es in Potsdam nicht.

„Skateranlagen zu bauen, ist eines der schwierigsten Dinge. Man kann keinen Dank erwarten“, so die Worte von Sylvia Peukert, im Bereich Grünflächen für Objektplanung zuständig. Der Bau der kleinen Fläche hat länger als erwartet gedauert. Grund waren Altlasten eines früheren Tanklagers. Autofahrer erinnern sich an die ein Jahr lang währende Sperrung einer Spur auf der Friedrich List-Straße. Schon vor zwei Jahren war die Anlage geplant worden, doch zunächst standen die Mittel vom Land nicht zur Verfügung und anschließend stellte sich die Altlastensanierung als langwieriger heraus als geplant.

Die Skateranlage befindet sich in unmittelbarer Nähe des neuen Umspannwerkes, welches die Stadtwerke vor drei Jahren errichten ließen. Über die Spielfläche zieht eine 110-Kilovolt-Hochspannungsleitung. Dazu gibt es neben dem festen Haus mit den im Ölbad stehenden Transformatoren einen „Hochspannungspark“, der durch einen über zwei Meter hohen Zaun gesichert ist. „Vorsicht Hochspannung, Lebensgefahr!“

Die Frage, ob durch das Umspannwerk eine Gefahr für die Skater durch Elektrosmog besteht, ist nicht eindeutig zu beantworten. Aber es besteht eine große Unsicherheit. „Ich gehe mal davon aus, dass keine Gefahr besteht“, sagt der städtische Bereichsleiter Natur und Umwelt Dieter Bolze. Für Genehmigungen in diesem Bereich sei jedoch das Landesumweltamt zuständig. Auf PNN-Nachfrage bei diesem Amt in Groß Glienicke verweist Bodo Schwiek auf die 26. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetztes. Nach den zu diesem Gesetz vom Bund erlassenen „Hinweisen“, betrage der Sicherheitsabstand zu elektrotechnischen Anlagen dieser Größenordnung nur fünf Meter. Schwiek berichtet weiter, dass das Landesumweltamt im Jahre 2005 lediglich am Verfahren beim Bau des Umspannwerkes beteiligt worden sei. „Da war alles in Ordnung“, sagt er. Erst später war die Skateranlage dazugekommen. „Beim Bau der Skaterbahn wurden wir nicht beteiligt“, betont Schwiek

Die Gefahr durch Elektrosmog ist umstritten. Auf der Web-Seite des Bundesverbandes der Verbraucherinitiative heißt es dazu von einem Fachmann: „Aus meiner langjährigen Erfahrung als Elektrosmogexperte und aufgrund eigener Studien, halte ich aber einen Mindestabstand von zirka hundert Metern bei einer Freileitung von 110 Kilovolt für nötig.“ Auch wenn die gültigen gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden, bestehe die Möglichkeit, dass die „biologisch verträglichen Grenzwerte überschritten werden.“

Der Experte empfiehlt, im Hinblick auf Kinder extra Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, „da Kinder auf elektromagnetische Felder besonders sensibel reagieren.“

Nach dieser Expertenmeinung wäre der Skaterplatz an der Friedrich-List-Straße nicht geeignet, weil der biologisch notwendige Sicherheitsabstand zu den Hochspannungsanlagen nicht eingehalten wird. Wegen der Nicht-Beteiligung des Landesumweltamtes und des Fehlens eines Elektrosmog-Gutachtens für diese Spiel- und Sportanlage dürfte die Benutzung problematisch sein.

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