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PRO & Contra: Soll die Strafverfolgung von Graffiti verschärft werden?

PRO & Contra Egal, ob es die Freude daran ist, etwas immer besser zu können, oder der Anreiz des Verbotenen – Sprayen ist und bleibt ein Straftatbestand. Zwar ist die Zahl der Schmierereien in Potsdam 2004 leicht gesunken und die Aufklärungsquote gestiegen, aber das kann sich schon in diesem Jahr wieder ändern.

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PRO & Contra Egal, ob es die Freude daran ist, etwas immer besser zu können, oder der Anreiz des Verbotenen – Sprayen ist und bleibt ein Straftatbestand. Zwar ist die Zahl der Schmierereien in Potsdam 2004 leicht gesunken und die Aufklärungsquote gestiegen, aber das kann sich schon in diesem Jahr wieder ändern. Denn: Graffiti ist ein Dauerproblem. Und die sinkende Zahl von Anzeigen ist möglicherweise nur Indiz dafür, dass manch ein Hausbesitzer es längst aufgegeben hat, immer wieder Anzeige zu erstatten – um immer wieder nur feststellen zu müssen, dass der oder die Täter nicht bestraft werden. Das spricht sich natürlich herum in der Szene, die immer jünger wird. Aber je jünger das Eintrittsalter der Täter, desto größer ist die Gefahr einer kriminellen Karriere. Zum Sprayen gehört schließlich die Beschaffungskriminalität, denn vielen Jugendlichen fehlt einfach das Geld für Farben und Dosen. Wenn dazu die Erfahrung kommt, dass den Taten oft keine Strafe folgt, muss sich niemand wundern, wenn aus Sprayer-Kids bald schwere Jungs werden. Daher ist der Vorschlag, alle Graffities als Ordnungswidrigkeit einzustufen und per Geldbuße sofort zu ahnden, mehr als überlegenswert. Denn wenn die Sprayer damit rechnen müssen, sofort zur Kasse gebeten zu werden, könnte dies eine größere abschreckende Wirkung haben, als die Drohung des Staates mit Ermittlungen, die meist versanden. Da im Normalfall die Eltern für ihre Kinder gerade stehen müssten, würde auch von dieser Seite Druck entstehen. Denn beim Geld hört ja bekanntlich die Freundschaft auf. M. Erbach Brandenburgs CDU, namentlich ihr innenpolitischer Sprecher Sven Petke, begibt sich auf dünnes Eis. Zu dünnes Eis. Denn nicht ohne Grund wird im Bundesgesetz das Beschmieren von Gegenständen, Gebäuden und Anlagen nicht als Sachbeschädigung gewertet, wenn die Substanz nicht beschädigt wird. Denn dann kann auch keine Sachbeschädigung vorliegen – allenfalls eine Verunstaltung. Was die CDU nun plant, ist das Verdrehen von Tatsachen. Denn wer jemandem mit Absicht etwas auf den Anzug kippt, der kann mit zweierlei Folgen rechnen: Lässt sich der Weißwein auswaschen, muss er die Reinigung bezahlen. Geht aber der Rotwein nicht raus, hat er den Anzug beschädigt und kann wegen Sachbeschädigung belangt werden und muss den Anzug ersetzen. Genauso siehts es schon jetzt bei den Sprayern aus. Entweder die Farbe geht ab oder nicht. Danach richten sich die Einstufung als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat und die Strafe. Und: Mit einem härteren Gesetz, einer härteren Strafe, wird kein Polizist auch nur einen Sprayer mehr fangen. Die Aufklärungsquote wird nicht steigen, die Hauswände werden nicht sauberer. Auch das Argument, die Strafen müssten abschrecken, geht ins Leere. Denn es gibt wohl kein Beispiel aus der Kriminalgeschichte, wo schärfere Strafen zu einem Rückgang der Taten geführt hätten. Wer eine Tat begeht, der tut dies ja nicht in dem Bewusstsein, eventuell bestraft zu werden, sondern eben in dem Glauben, nicht erwischt zu werden – egal, ob Sprayer, Dieb, Räuber oder Raser.Peter Tiede

M. Erbach

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