PRO & Contra: Sollen die Bürger vor drittem StVV-Votum befragt werden?
Wer bei einer dritten Abstimmung der Stadtverordneten über den Bebauungsplan zum Landtag nicht eine dritte Niederlage erleben will, der muss die Bedingungen ändern, die zu den ersten beiden führten. Vorstellbar wäre eine Änderung des B-Planes im Sinne der bisherigen Ablehner.
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Wer bei einer dritten Abstimmung der Stadtverordneten über den Bebauungsplan zum Landtag nicht eine dritte Niederlage erleben will, der muss die Bedingungen ändern, die zu den ersten beiden führten. Vorstellbar wäre eine Änderung des B-Planes im Sinne der bisherigen Ablehner. Etwa, in dem die originalgetreue Wiederherstellung des Stadtschlosses festgeschrieben wird. Dann ist anzunehmen, dass die Knobelsdorff-Puristen wieder im Boot sind. Doch ob bei den Nein-Sagern aus den Stadtschlossfraktionen nicht auch im Einzelfall ganz persönliche Motive ausschlaggebend waren, ist ungewiss. Es bliebe ein zu hohes Risiko. Vielleicht lehnten ja auch CDU-Stadtverordnete heimlich ab, um einem SPD-Finanzminister Speer eins auszuwischen? Oder ein SPD-Abgeordneter lehnte ab – vielleicht aus gleichem Grund? Niemand weiß das außer die Abweichler selbst. Die sichere Variante wäre, die stärkste Fraktion, die Linkspartei.PDS, auf die Seite der Schlossbefürworter zu ziehen. Das geht eigentlich gar nicht – außer die Potsdamer stimmen gemäß einer Forderung der Linken über das Landtagsschloss ab. Denn einem plebiszitären Votum für das Projekt würden sich die Linken laut Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg nicht verweigern. Bei einem Nein der Bürger ist das Landtagsschloss allerdings nicht mehr durchsetzbar. Aber wäre das nicht auch der Fall, wenn im Dezember derselben unveränderten B-Plan zum dritten Mal abgelehnt wird? Dass es so kommt, ist eine Möglichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit. Ohne von allen Potsdamer Bürgern zur Zustimmung per Bürgerbefragung vergattert zu werden wird die PDS wieder ablehnen. Und die Abweichler? Dass sie einen fraktionsübergreifenden Antrag unterschreiben, verpflichtet sie nicht zwingend, in einer geheimen Abstimmung auch zuzustimmen. Guido Berg
Nein, eine Bürgerbefragung zum Landtagsschloss ist nicht nötig. Bei einer erneuten Abstimmung müssen die Stadtverordneten allein über den Bebauung-Plan für den Alten Markt entscheiden.
Denn die Bürger haben sich bereits geäußert: Mehr als 1000 Unterschriften haben sie schon nach einem Tag für das Stadtschloss abgegeben. Sie wollen einen Landtagsbau in der Kubatur der alten Preußenresidenz. Genauso wie die rund 500 Potsdamer, die am Montag für den Landtag in Potsdams Mitte demonstrierten. Sie begehrten gegen die Entscheidung der Stadtverordneten gegen das Landtagsschloss auf, aber auch gegen die Sturheit des Landes und der Verwaltung, die Grenzen des Baus nicht genauer festlegen zu wollen. Diese Stimmen haben die Stadtverordneten längst gehört.
Stimmen haben allerdings auch die Stadtschloss-Gegner in der Stadtverordnetenversammlung erhalten: Die Mehrheit aller Potsdamer wählten bei den letzten Kommunalwahlen 2003 die Linkspartei.PDS. Sie wurde stärkste Fraktion im Stadtparlament. Und zwar mit ihrer Haltung contra Landtagsschloss. Es ist also verständlich, wenn die PDS sich weiterhin dem offensichtlichen Wählerwillen beugt. Denn auch ihre Stadtverordneten sind Vertreter der Bürger.
Und diese sind eben zum Teil für und zum Teil gegen das Stadtschloss. Das ist normal und jedem bekannt. Genauso normal ist es auch, dass unzählige, wenn auch weniger populäre, Beschlüsse nur knapp entschieden werden. Doch der springende Punkt ist: Im Fall Stadtschloss haben auch die Befürworter gegen den B-Plan gestimmt. Der ist offenbar nicht mehrheitsfähig, nicht das Vorhaben. Bei der nächsten Abstimmung sollten die Stadtverordneten also ihre eigene Mehrheit finden. Dazu ist es notwendig, dass Änderungsanträge nicht stur abgewiesen werden. Juliane Wedemeyer
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