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Landeshauptstadt: SONDERREGELUNG

Die neue 2 x 12-Regelung, nach der zwei Klassen mit je zwölf Schüler aufmachen dürfen, wird nach Ministeriumsangaben folgenden Schulstandorten zugutekommen: Beelitz (Potsdam-Mittelmark), Schlieben (Elbe-Elster), Werneuchen (Barnim), Fehrbellin (Ostprignitz- Ruppin), Löwenberg (Oberhavel) und Dahme (Teltow-Fläming). An fünf Ober- und Gesamtschulen werden aufgrund zu niedriger Schülerzahlen keine siebten Klassen aufgemacht.

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Die neue 2 x 12-Regelung, nach der zwei Klassen mit je zwölf Schüler aufmachen dürfen, wird nach Ministeriumsangaben folgenden Schulstandorten zugutekommen: Beelitz (Potsdam-Mittelmark), Schlieben (Elbe-Elster), Werneuchen (Barnim), Fehrbellin (Ostprignitz- Ruppin), Löwenberg (Oberhavel) und Dahme (Teltow-Fläming). An fünf Ober- und Gesamtschulen werden aufgrund zu niedriger Schülerzahlen keine siebten Klassen aufgemacht. Betroffen sind Schulen in Biesenthal, Woltersdorf, Lehnin, Lychen und Gartz. Diese Schulen konnten lediglich bis zu 16 Anmeldungen vorweisen. Für Potsdam gilt die Zahl von 40 Schüler als Mindestanzahl. Bislang hat dies von den vier Oberschulen nur die Montessori-Oberschule erreicht.

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