Interview über Uferweg-Streit: „Sonst wären wir nicht in der Schlichtung“
Frau Nicke, Sie leiten für die Stadt die Verhandlungen mit den Anrainern um Uferwege am Griebnitzsee und Groß Glienicker See. Haben Sie Verständnis für die Blockierer eines Uferwegs?
Stand:
Frau Nicke, Sie leiten für die Stadt die Verhandlungen mit den Anrainern um Uferwege am Griebnitzsee und Groß Glienicker See. Haben Sie Verständnis für die Blockierer eines Uferwegs?
Ich kann beide Seiten gut verstehen. Ich bin in Berlin-Köpenick aufgewachsen. Auch wir gehörten zu den Leuten, die am Müggelsee nicht in der ersten Reihe wohnten. Ich kann auch die Grundstückseigentümer gut verstehen. Ich war Anwältin in einer immobillienrechtlichen Kanzlei und habe dort jahrelang Eigentümer vertreten.
Wie ist der Stand der Verhandlungen für eine Schlichtung am Griebnitzsee?
Die noch anhängigen 19 Normenkontrollklagen sind derzeit wegen der Schlichtung ruhend gestellt. Der Mediator hat aber noch nicht mit allen Klägern gesprochen. In einem nächsten Schritt sollen jetzt Sechs-Augen-Gespräche stattfinden – mit dem Mediator Karsten-Michael Ortloff, mit mir und den Eigentümern, sofern diese bereit sind, ein solches Gespräch ohne ihren Anwalt zu führen. Das wäre zumindest wünschenswert.
Was wollen die Anrainer eigentlich?
Ich habe den Eindruck, es geht in erster Linie um das ungestörte Wohnen an einem wunderschönen See, nicht so sehr um finanzielle Fragen.
Worum wird dann gestritten?
Ich bin nicht darüber informiert, welche Bedenken gegenüber dem Mediator geäußert wurden. Dazu sollen ja jetzt die Gespräche dienen.
Einige Eigentümer entziehen sich den Gesprächen. Ist damit nicht das ganze Verfahren ad absurdum geführt?
Es würde natürlich ein erfolgreiches Normenkontrollverfahren reichen, um den Bebauungsplan zu Fall zu bringen. Aber an dem Punkt, dass wir von irgendeiner Seite eine definitive Absage bekommen haben und das betreffende Normenkontrollverfahren weiterführen müssten, sind wir noch nicht. Alle 19 Kläger haben dem Mediationsverfahren zugestimmt. Sonst wären wir nicht in der Schlichtung.
War die Neuauslegung des Bebauungsplanes ein sinnvoller Schritt?
Wenn wir mit der Schlichtung scheitern sollten, müssten wir ja am Ende die gerichtlichen Verfahren durchziehen. Es geht darum, die Risiken für so ein Verfahren so gering wie möglich zu halten.
Lohnt sich der Aufwand denn überhaupt noch? Gibt es keine anderen Wege, etwa das Aufschütten von Sand am Ufer?
Man sollte den Bebauungsplan weiterverfolgen. Wenn am Ende festgestellt wird, dass man an der einen oder anderen Stelle nicht zum Zuge kommt, sollte man vielleicht ausweichen und nach einer anderen Lösung suchen.
Das Gespräch führte S. Engelbrecht
Kerstin Nicke, 43, ist seit Kurzem Justitiarin für Recht und Versicherungen in Potsdam. Sie leitet und steuert hier die Projektgruppe Uferwege der Stadtverwaltung
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