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Landeshauptstadt: Sozialplanrichtlinie ohne Mietobergrenzen

Die Verwaltung überarbeitet derzeit die Sozialplanrichtlinie für Sanierungsgebiete. Saskia Hüneke (B90/Grüne) nannte im Ausschuss für Stadtentwicklung das Ziel, die Verdrängung der in den Sanierungsgebieten lebenden Bevölkerung zu vermeiden und die „soziale Mischung“ zu erhalten.

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Die Verwaltung überarbeitet derzeit die Sozialplanrichtlinie für Sanierungsgebiete. Saskia Hüneke (B90/Grüne) nannte im Ausschuss für Stadtentwicklung das Ziel, die Verdrängung der in den Sanierungsgebieten lebenden Bevölkerung zu vermeiden und die „soziale Mischung“ zu erhalten. Strittig ist in diesem Zusammenhang, ob mit der Sanierungsgenehmigung gleichzeitig Mietobergrenzen durch die Verwaltung festgelegt werden sollen. Im ungünstigen Fall hätte das zur Folge, dass ein im Sanierungsgebiet lebender Besserverdienender am Ende nur eine gekappte Miete zu zahlen hätte. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Festlegung für Mietobergrenzen für unzulässig erklärt. Wie Fachbereichsleiter Dieter Lehmann im Bauausschuss Dienstagabend bekannt gab, werde auch sein Bereich künftig die Mietobergrenzen nicht mehr anwenden. Ein neues Rechtsgutachten zu der Problematik lehnt Lehmann ab. Es sei im Übrigen nicht aus Städtebaufördermitteln finanzierbar. Er verwies auf eine „gutachterliche Stellungnahme“, die das Babelsberger Stadtkontor eingeholt habe. Diese empfehle, keine Mietobergrenzen anzuwenden. G.S.

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