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Landeshauptstadt: Sozialticket für ALG-II-Empfänger

Nach dem Sozialausschuss hat auch der Finanzausschuss empfohlen, dass neben Sozialhilfeempfängern auch Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) Anspruch auf das Sozialticket haben. Jedoch wurde der PDS-Antrag abgeändert.

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Nach dem Sozialausschuss hat auch der Finanzausschuss empfohlen, dass neben Sozialhilfeempfängern auch Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) Anspruch auf das Sozialticket haben. Jedoch wurde der PDS-Antrag abgeändert. Danach muss die Stadt das Sozialticket für eine billigere ÖPNV-Nutzung nicht verbindlich anschaffen, sondern „sich dafür einsetzen“. Abgelehnt wurde eine Passage, die die Verwaltung verpflichtet hätte, eine Sozialticket-Lösung im gesamten Verkehrsverbund zu initiieren . ERB

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